Am 2. Oktober wurde die 60-Jährige beim Joggen von einem Hund angefallen. Die 37-jährige Halterin machte mit dem Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen aus der Zucht einen Spaziergang, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde. Als sie wieder aufblickte, sah sie, dass alle drei Hunde bei der 60-jährigen Sportlerin waren. Die 37-Jährige konnte den Angriff nicht verhindern, die Joggerin wurde tot gebissen. Wie ein DNA-Abgleich zeigte, dürften tatsächlich alle Tiere die 60-Jährige, die auf einem Feldweg wohl von hinten angelaufen kam, angegangen sein, so Ulrike Breiteneder von der Staatsanwaltschaft Linz.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die inzwischen 38-jährige Frau keine „ausreichende Kontrolle“ über ihre Hunde gehabt habe und sie auch körperlich nicht in der Lage gewesen sei, die Tiere vom Opfer wegzubringen. Daher wurde Strafantrag wegen grob fahrlässiger Tötung gestellt.
Bis zu drei Jahre Haft
Der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. Die Halterin der Hunde habe bisher im Wesentlichen den Tathergang bestätigt, stelle jedoch in Abrede mit den drei Hunden überfordert gewesen zu sein.