Es wäre angebracht gewesen, wenn der Bürgermeister mit der Hundehalterin zumindest gesprochen hätte, bevor er das Halteverbot erlassen hat, wird der Anwalt in der Zeitung sinngemäß zitiert. Laut dem Bericht räumt der Anwalt zwar ein, dass eine Haltung oder Zucht von Hunden derzeit für seine Mandantin kein Thema sei, trotzdem werde eine Beschwerde eingebracht.
Landesweites und lebenslanges Hundehalteverbot
Konkret stoße sich der Anwalt am landesweiten und zugleich lebenslangen Verbot für die Halterin, nicht am örtlichen in Naarn. Wie berichtet wurde Anfang Oktober eine 60-jährige Joggerin von drei American-Stafford-Terrier attackiert und getötet. Die Hundehalterin wurde bei der Attacke verletzt, als sie dazwischen ging. Einer der drei Hunde wurde daraufhin eingeschläfert, die anderen wurden der Besitzerin abgenommen. Gegen sie wird wegen groß fahrlässiger Tötung ermittelt.