Chronik

Tod nach Hundebissen: Ermittlungen ausgeweitet

Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke auf eine Joggerin die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Die Hundehalterin, die bei dem Angriff auf einem Feldweg selbst schwer verletzt wurde, konnte bisher noch nicht befragt werden.

Die Obduktion des 60-jährigen Opfers habe ergeben, dass die Frau infolge unzähliger Bisse wegen hohen Blutverlusts gestorben ist, bestätigte eine Staatsanwaltschaftssprecherin Medienberichte am Donnerstag.

Hundehalterin drohen bis zu drei Jahre Haft

Nachdem die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung ermittelt, wird der Fall bei einer möglichen Anklage nicht vor dem Bezirks-, sondern vor dem Landesgericht verhandelt. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft.

Arbeitsgruppe zu oö. Hundehaltegesetz einberufen

Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Staffordshire Terrier in Naarn (Bezirk Perg) Gassi, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und totbiss. Die Besitzerin konnte den angeleinten Rüden nicht von dem Opfer wegzerren. Inzwischen ist das Tier eingeschläfert und auch alle anderen Hunde der Halterin sind weggebracht worden.

Am Donnerstag beschäftigt sich auch der oberösterreichische Landtag mit dem Fall. Zudem tagt erstmals eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine Listenhunde, für die eigene Haltungsvorschriften wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum gelten.