Das berichtete die „Kronen Zeitung“ (Sonntag-Ausgabe). Dazu berechtigt ihn das oö. Hundehaltegesetz, neben der Gefährdung reicht auch eine Belästigung „über das örtlich zumutbare Maß“ hinaus.
Weggabe der Tiere zugestimmt
Das Paar hatte einen Tag nach der Attacke der Weggabe aller ihrer anderen Hunde, vier Tiere der Zucht und sieben Welpen, zugestimmt. Der Rüde, der Montagvormittag eine Joggerin auf einem Feldweg tot gebissen hatte, wurde wegen Gefahr im Verzug noch am Tag des Unglücks eingeschläfert.
Staatsanwaltschaft Linz ermittelt
Die Staatsanwaltschaft Linz hat nach der tödlichen Hundeattacke die Ermittlungen übernommen und auf grob fahrlässige Tötung erweitert. Im Falle einer Verurteilung drohen der 37-jährigen Züchterin bis zu drei Jahre Haft. Die Hundehalterin war Montagvormittag mit dem American Stafford Terrier in Naarn Gassi gegangen, als dieser plötzlich die Joggerin anfiel und tot biss. Die Besitzerin konnte den angeleinten Rüden nicht von dem Opfer wegzerren.
Hundeführerschein in OÖ
Am Donnerstag beschäftigte sich auch der oö. Landtag mit dem Fall. Zudem tagte erstmals eine Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes. Es soll ein „Hundeführerschein“ entwickelt werden. Derzeit gibt es in Oberösterreich keine Listenhunde, für die eigene Haltevorschriften, wie etwa das Tragen eines Maulkorbs im öffentlichen Raum, gelten.