In Naarn (Bezirk Perg) ist eine Joggerin Montagvormittag von einem Hund zu Tode gebissen worden. Die Frau erlag noch an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen, bestätigte die Polizei am Montag gegenüber dem ORF Oberösterreich.
TEAM FOTOKERSCHI.AT / TARAS PANCHUK
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Chronik

Hundeattacke: Hunde aus Zucht weggegeben

Nach den tödlichen Bissen eines American Staffordshire Terrier in Naarn (Bezirk Perg) sind Dienstagabend alle noch auf dem Anwesen gehaltenen Hunde weggebracht worden. Die Partnerin der Hundehalterin habe nach längeren Gesprächen freiwillig der Weggabe zugestimmt, hieß es im Gemeindeamt.

Der Rüde, der Montagvormittag eine 60-jährige Joggerin auf einem Feldweg totgebissen hatte, wurde noch am Montag eingeschläfert. Daneben hatten die Hundehalterin und ihre Partnerin noch vier weitere Hunde sowie einen Wurf Junge. Das Paar soll Hunde der Rasse American Staffordshire gezüchtet haben. Alle Tiere wurden Dienstagabend freiwillig abgegeben.

Bei der Gemeinde zeigte man sich erleichtert, dass nun die gesamte Zucht (vorerst) auf dem Anwesen aufgegeben wurde. Das sei ein wichtiger Beitrag, um den Nachbarn das Gefühl der Sicherheit vermitteln zu können. Das gelte auch für das Kleinkind, das bei dem Paar lebe.

Fragen zum Tathergang offen

Ob die 37-jährige Züchterin, die bei dem Versuch, das Tier von der 60-Jährigen wegzuzerren, selbst verletzt und ins Linzer Uniklinikum eingeliefert wurde, inzwischen zum Vorfall befragt werden konnte, wusste die Pressestelle der Polizei Mittwochvormittag nicht. Noch sind Fragen zum genauen Tathergang offen, die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung gegen die Besitzerin sind noch am Laufen. Der American Staffordshire – in manchen Bundesländern als Listenhund mit speziellen Haltevorschriften geführt – dürfte angeleint gewesen sein, trug jedoch keinen Maulkorb, was in Oberösterreich auch keine Pflicht ist.

Evaluierung des Hundehaltegesetzes

Der für Tierschutz zuständige Landesrat Michael Lindner (SPÖ) hat unterdessen mitgeteilt, dass am Donnerstag erstmals die von ihm einberufene Arbeitsgruppe zur Evaluierung des oö. Hundehaltegesetzes tagt. Schon vor dem Treffen betonte er, externe Expertenmeinungen einzuholen, „damit es zu keinen Schnellschüssen kommt“. Ihm gehe es um die „fachliche Einschätzung“ zu möglichen Verschärfungen beim Thema Leinen- und Beißkorbpflicht im öffentlichen Raum sowie die Ausweitung der Ausbildungserfordernisse vor Anschaffung eines Hundes.

Derzeit müssen alle künftigen Hundebesitzer in Oberösterreich einen sechsstündigen Sachkundekurs absolvieren. Weiters gelte es zu prüfen, ob und wie eine Ausweitung von Regelungen „nach Kriterien wie beispielsweise der Beißkraft, Körpergewicht oder Körpergröße umsetzbar sind“, umriss Lindner den Fragenkatalog für die Arbeitsgruppe.

Zadic zu Hundehaltung

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hat am Rande eines Pressegesprächs in Wien bezugnehmend auf die tödliche Hundeattacke in Oberösterreich darauf hingewiesen, dass eine einheitliche Regelung für die Hundehaltung österreichweit notwendig sei.

Zadic: Einheitliche Regelung wäre notwendig

Justizministerin Alma Zadic (Grüne) verwies am Rande eines Pressegesprächs am Mittwoch in Wien darauf, dass das Sozialministerium bereits 2018 nach einem tödlichen Hundebiss in Wien versucht hatte, eine österreichweit einheitliche Regelung zu finden. Das sei nicht gelungen. Für Tierschutz ist Sozial- und Gesundheitsminister Johannes Rauch zuständig. „Es wäre schon notwendig, dass es eine einheitliche Regelung gibt“, sagte Zadic.

Rauch: Vereinheitlichung durchaus wünschenswert

Das Ministerium von Rauch informierte, dass der Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben, grundsätzlich in den Sicherheitsgesetzen der Länder geregelt sei. Die Frage der sicheren Verwahrung von Hunden sei somit Thema von sicherheitspolizeilichen Bestimmungen. Eine Vereinheitlichung wäre „durchaus wünschenswert“, da es auch eine Erleichterung für die Tierhalter bedeuten würde, hieß es weiter.

Aber, so hieß es auch aus dem Ministeriumsbüro, entsprechende Versuche nach besagtem Vorfall 2018, über eine 15a-Vereinbarung eine einheitliche Regelung zu erzielen, seinen "am Widerstand einzelner Bundesländer gescheitert. Nach dem jüngsten tödlichen Angriff prüft man aber mögliche Maßnahmen, „etwa die Ausweitung von Sachkundenachweisen, um derartige Vorfälle zukünftig vermeiden zu können“.

Nicht zielführend erscheint dem Ministerium das Modell der Listenhundegesetzgebung zu sein, „da die rassespezifische Gefährlichkeit von Hunden weder wissenschaftlich erwiesen noch durch zuverlässige Beißstatistiken belegt wird“. Die Listen seien „zu einem guten Teil beliebig“, und ihre Effektivität erscheine fraglich, weil es keine Hinweise gebe, wonach sich in Bundesländern – weder in deutschen noch in österreichischen – mit Listenhundegesetzgebung signifikant weniger Vorfälle ereignen als in jenen ohne Rasselisten.

Dörfel: Überdenken der Regeln dringend notwendig

Die ÖVP Oberösterreich spricht hingegen sehr wohl von „Kampfhunden“. Klubobmann Christian Dörfel hält es für „dringend notwendig, die Regeln für den Umgang mit sogenannten Kampfhunden zu überdenken und die erforderlichen Änderungen schnellstmöglich vorzunehmen“. Dazu zählt er neben Beißkorbpflicht auch „die Verschärfung der Strafen für fahrlässige Kampfhundebesitzer“. Einen entsprechenden Antrag der ÖVP kündigte er für den Landtag am Donnerstag an.