ABD0009_20231107 – WELS – …STERREICH: Ein 37-JŠhriger steht ab Dienstag, 7. November 2023, in Wels vor Gericht, weil er sich an Kindern vergangen und Tausende Kindesmissbrauchsdarstellungen gesammelt haben soll. Im Bild: Der Angeklagte zu Prozessbeginn. – FOTO: APA/KERSTIN SCHELLER
APA/KERSTIN SCHELLER
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Chronik

Höchststrafe für schwere Sexualdelikte an Kindern

Ein 37-Jähriger ist am Dienstag in Wels wegen etlicher schwerer Sexualdelikte an Kindern zu 15 Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Er soll vier Mädchen missbraucht und Missbrauch in Südostasien in Auftrag gegeben haben.

„Wir können uns keinen schlimmeren Fall mehr vorstellen“, Höchststrafe war die „einzige Option“, so die Richterin. Der Prozess lief weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. In ihrem Eröffnungsplädoyer zum Prozessauftakt am 7. November hatte die Staatsanwältin einen „Einblick in die psychischen Abgründe“ des Angeklagten gegeben. Dieser sei „kernpädophil“ und nach „plan- und dranghaftem Muster“ vorgegangen, zitierte sie aus dem psychiatrischen Gutachten. So habe er sich im Internet ein Handbuch heruntergeladen, in dem erklärt werde, wie man das Vertrauen von Kindern erlangen könne.

Wohl auch in OÖ nach Handbuch vorgegangen

Danach sei er wohl auch in den vier Fällen in Österreich vorgegangen, so die Staatsanwältin. Die Opfer zwischen vier und 14 Jahren stammten aus seiner Nachbarschaft oder dem unmittelbaren Umfeld. In keinem Fall sei Anzeige gegen den Peiniger erstattet worden, denn der Angeklagte habe die Mädchen unter Druck gesetzt und ihnen eingeredet, dass sie „eine Straftat“ begangen hätten.

Der Angeklagte war im Vorfeld nur teilweise geständig. Den Besitz von Kindesmissbrauchsdarstellungen gab er zu. Den drei jüngeren Mädchen will er sich nie unsittlich genähert und mit dem vierten erst nach dessen 14. Geburtstag eine „einvernehmliche sexuelle Beziehung“ gehabt haben. Laut seiner Verteidigerin sei er „sehr reumütig“ und inzwischen aus der regulären U-Haft in ein forensisch-therapeutisches Zentrum gewechselt. Ihr „kranker“ Mandant wolle auch eine Therapie machen.

Staatsanwältin: Wohl nur „Spitze des Eisbergs“ aufgedeckt

„Wir haben nur das anklagen können, was wir wissen“, befürchtete die Staatsanwältin in ihrem Schlussvortrag hingegen, dass man lediglich „die Spitze eines Eisbergs“ aufgedeckt habe. Der 37-Jährige habe immer nur nach und nach das zugegeben, was man ihm eindeutig beweisen habe können, sieht sie sein teilweises Geständnis als Milderungsgrund ungeeignet. Laut psychiatrischem Gutachten sei weiterhin mit entsprechenden Taten zu rechnen, zur Kernpädophilie komme auch eine „nicht zu unterschätzende sadistische Neigung des Angeklagten“. Daher beantragte sie zusätzlich zu einer Strafe auch eine Einweisung. Die Verteidigerin sah sehr wohl ein reumütiges Geständnis und bat um ein mildes Urteil. Er bereue seine Taten „zutiefst“, sagte ihr Mandant, er habe es „nicht mit böser Absicht“ getan.

Richterin: „Höchststrafe einzige Option“

Das Gericht sprach ihn wegen mehrfacher Vergewaltigung, schweren sexuellen Missbrauchs Unmündiger, sexuellen Missbrauchs Unmündiger, geschlechtlicher Nötigung, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und pornografischer Darstellung Minderjähriger – wie der Tatbestand der Kindesmissbrauchsdarstellung offiziell noch heißt – schuldig. Es habe „absolut keinen Restzweifel“ an den Angaben der Betroffenen gegeben, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Die „sehr subtile und manipulative Vorgehensweise des Angeklagten“ sei deutlich geworden, ebenso seine sadistische Neigung und seine Empathielosigkeit. Sein Geständnis habe „gar nichts zur Wahrheitsfindung beigetragen“. „Wir können uns keinen schlimmeren Fall mehr vorstellen.“ Daher sei die Höchststrafe die einzige Option gewesen.

Das Urteil lautet 15 Jahre Haft und – aufgrund der Gefährlichkeitsprognose – Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Zudem muss der Mann mehr als 43.000 Euro an Teilschmerzengeld zahlen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, der Angeklagte kündigte Rechtsmittel an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Fall kam nach Meldung aus USA ins Rollen

Der Fall kam erst 2022 ins Rollen, als die US-Behörde National Center for Missing & Exploited Children, an die von Internetplattformen Verdachtsfälle gemeldet werden, Meldung nach Österreich erstattete. Ursprünglich ging es um Kindesmissbrauchsdarstellungen in einem Cloud-Speicher. Im Zuge der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck zwischen 2017 und 2022 wohl auch Frauen auf den Philippinen beauftragt haben dürfte, Kleinkinder und Babys vor laufender Webcam zu missbrauchen. Auf beschlagnahmten Datenträgern wurden laut Staatsanwaltschaft 150.000 Bilder und Videos wiederhergestellt.