Der 32-Jährige hat insgesamt zwölf Vorstrafen. Seine rechtsextreme Gesinnung brachte ihn schon als Jugendlichen vor Gericht. Wenig später wurde er deshalb auch zu Gefängnisstrafen verurteilt. Mit Anfang 20 soll er zweimal gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Wegen Wiederbetätigung fiel er danach zehn Jahre lang nicht mehr auf. Zu seinen mutmaßlichen NS-Tattoos dürfte er erst in den vergangenen Jahren gekommen sein.
Weitere Gefängnisstrafe droht
Wegen seiner Vorstrafen und der belastenden Zeugenaussagen über seinen Auftritt im Braunauer Freibad geht die Staatsanwaltschaft von einer Untersuchungshaft bis zum Prozess aus, der wahrscheinlich im Herbst abgehalten wird. Da der 32-Jährige kein unbeschriebenes Blatt ist, droht ihm wegen der Tattoos erneut eine Gefängnisstrafe.