Wolf
AFP/THOMAS KIENZLE
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Wölfe dürfen auch in OÖ geschossen werden

Nach Kärnten, Tirol und Niederösterreich dürfen auch in Oberösterreich ab 1. Juli „Problemwölfe“ abgeschossen werden. Am Montag ist in der Landesregierung die entsprechende Wolfsmanagementverordnung mehrheitlich beschlossen worden.

Laut Agrarlandesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) gab es allein im Juni in Oberösterreich drei bestätigte Wolfssichtungen. In einem Fall, bei dem 200 Masthühner in Walding gerissen wurden, wartet man noch auf eine zweite DNA-Probe, um die Täterschaft zu klären. Weil es zu immer mehr Rissen und Sichtungen von Wölfen gekommen war, wurde von Langer-Weninger die neue Wolfsmanagementverordnung veranlasst.

Kein Bescheid für Abschuss notwendig

Der Entwurf der neuen Verordnung ging zur Begutachtung an alle relevanten Interessenvertretungen. 20 Stellungnahmen wurden verfasst, von denen acht den Entwurf ablehnten, vier teilweise und zwei neutral ausfielen und sechs zustimmten. Ein wesentlicher Kritikpunkt in den negativen Rückmeldungen war, dass die Verordnung EU-Recht widerspreche. Die AG Wildtiere am Forum Wissenschaft & Umwelt bemängelt, dass Wölfe nun „auf Verdacht“ getötet werden können, so der Sprecher und Verhaltensbiologe Kurt Kotrschal.

Laut der europäischen Fauna-Flora-Habitatrichtlinie dürfen Wölfe nur nach Einzelfallprüfungen der zuständigen Behörden entnommen werden. Mit der neuen Wolfsmanagementverordnung wird diese Entscheidung auf die Jägerschaft verlagert, was auch die Grünen als Problem sehen. Nachdem kein Bescheid notwendig sei, könnten Naturschutzorganisationen nicht dagegen berufen. Daher solle zumindest ein Wolfsentnahmeteam mit Expertinnen und Experten und der regionalen Jägerschaft über eventuelle Abschüsse entscheiden.

Abschuss immer „Ultima Ratio“

Langer-Weninger hingegen betont, der Abschuss sei immer die „Ultima Ratio“ und erfolge nach genau festgelegten Voraussetzungen. Bei „mehrmals auffälligem Verhalten im Nahbereich von Siedlungen müssten zuerst Vergrämungsversuche unternommen werden“. Sollten Nutztiere betroffen sein, müssten trotz „ordnungsgemäßer Sicherung der Zäune“ Tiere wiederholt gerissen worden sein.

Für die Agrarlandesrätin ist die Verordnung daher „wichtig und richtig für die Sicherheit der Bevölkerung und natürlich für unsere Alm- und Landwirtschaft“. Das Land sei gefordert gewesen, nachdem es „die EU verschlafen hat, den Schutzstatus des Wolfes anzupassen“. Der günstige Erhaltungszustand sei „längst erreicht und auch für die Zukunft gesichert“, argumentiert sie.