Wolf im Wald
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Chronik

Wolfsabschüsse „auf Verdacht“ befürchtet

Nachdem die Zahl der Wolfs-Sichtungen und -Risse in Oberösterreich zunehme, sollen Abschüsse von Problemwölfen möglich werden, so der aktuelle Entwurf der oö. Wolfsmanagementverordnung.

Die AG-Wildtiere kritisiert jetzt, dass dieser Entwurf dazu anrege, „Abschussbegründungen zu finden, die sich hinterher nicht bewahrheiten müssen“. Derzeit liegt der Entwurf zur Begutachtung vor, Ende Juni soll es einen Beschluss in der Landesregierung geben. Die zuständige Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) möchte „keine klammheimliche Aktion“ und hat daher auch Natur- und Umweltschutzorganisationen einladen, ihre Stellungnahmen abzugeben.

Kritik: Wichtige Punkte widersprechen der Rechtslage

Die AG Wildtiere erkennt zwar das Bemühen, „einen Rahmen zu schaffen, der es ermöglicht, mit den auch in Oberösterreich mehr werdenden Wölfen möglichst konfliktarm zusammenzuleben“, heißt es in der nun vorliegenden Stellungnahme. Ebenso wie die bereits in Tirol, Kärnten und Niederösterreich in Kraft getretenen Verordnungen widerspreche aber auch der Entwurf für Oberösterreich „in wichtigen Punkten der gültigen Rechtslage“.

Kotrschal: „Wiederausrottung wird ermöglicht“

In der Praxis könne ein Wolf „auf Verdacht“ abgeschossen werden, die Rechtfertigung müsse erst hinterher erfolgen, so der wesentliche Kritikpunkt. Für die AG Wildtiere entstehe der Eindruck, dass „die lokale Wiederausrottung von Wölfen in Oberösterreich zumindest ermöglicht, wenn nicht sogar bezweckt wird“. Ein Abschuss auf Verdacht verstoße jedoch gegen den Grundsatz der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, dass Wölfe nur nach Einzelfallprüfung entnommen werden dürfen.

Langer-Weninger: Klare Vorgangsweise vorgegeben

Ziel der Verordnung sei der Schutz der Bevölkerung vor Wölfen und das Abwenden erheblicher Schäden an Viehbeständen, begründete Langer-Weninger im April die Notwendigkeit einer Neufassung. Zum Schutz vor diesen Problemwölfen sei eine zwingende Vorgangsweise einzuhalten. Zunächst muss der Wolf vergrämt werden – erst akustisch und optisch von jedermann, dann von Jägern mit diversen Schüssen – und darf schließlich innerhalb von vier Wochen nach der letzten Vergrämung und in deren Umkreis von zehn Kilometern, vorübergehend gefangen und gekennzeichnet oder abgeschossen werden.

System wird als „fehleranfällig“ kritisiert

Vergrämung und Abschuss geschehen aber „auf Basis von Wahrscheinlichkeitsparametern“, bemängelt Kotrschal. Stelle sich nach einem Abschuss genetisch heraus, dass das falsche Tier getötet wurde, dürfe der nächste „Verdächtige“ abgeschossen werden, so das Resümee.

Mit Stand April dürften im nordöstlichen Grenzgebiet Oberösterreichs vier Rudel leben. Dazu kommen einzelne Tiere, die das Gebiet durchwandern. Insgesamt sollen sich rund 25 Wölfe in Oberösterreich aufhalten.