Aufschließung des neuen umstrittenen Betriebsbaugebietes Ehrenfeld in der Gemeinde Ohlsdorf  neben Westautobahn
Wolfgang Spitzbart
Wolfgang Spitzbart
Chronik

Causa Ohlsdorf: „Mängel im Behördenverfahren“

Das umstrittene Betriebsbaugebiet in Ohlsdorf könnte für einen jahrelangen Rechtsstreit sorgen. Umweltlandesrat Stefan Kaineder (Grüne) hat ein Gutachten in Auftrag gegeben, um den Bescheid für das Betriebsbaugebiet zu prüfen. Die damit befassten Umweltrechtler sehen darin „Mängel im Behördenverfahren“.

Der Ex-Industrielle Hans Asamer hatte in Ohlsdorf das Areal abholzen lassen und soll das Gebiet nach der Umwidmung mit hohem Gewinn an eine belgische Betriebsansiedelungsfirma weiterverkauft haben. Im Vorfeld hatte es negative Stellungnahmen aus Forst- und Umweltsicht gegeben. Dennoch war die Rodung bewilligt worden, unter anderem, weil 600 Arbeitsplätze dort entstehen sollten. Nach wie vor zeichnet sich aber keine Nutzung ab, zuletzt wurden auf einer österreichischen Gebrauchtwarenplattform Lagerhallen, die auf dem gerodeten Gebiet entstehen sollen, zur Vermietung angeboten.

„Hätte Naturverträglichkeitsprüfung gebraucht“

Weil es nur zwischen 18 und 19 Hektar sind, habe es keine Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben, so Umweltlandesrat Stefan Kaineder, ab 20 Hektar wäre diese nötig gewesen. Er hat das Ökobüro daher mit einer rechtlichen Studie beauftragt. Die Umweltjuristen Veronika Marhold und Gregor Schamschula kommen darin zu dem Schluss, dass es in den Behördenverfahren Defizite gegeben habe.

So wäre das nahe Vogelschutzgebiet Untere Traun bereits im Umwidmungsverfahren zu berücksichtigen gewesen, erläuterte Schamschula. Gemäß EU-Recht hätte es eine Naturverträglichkeitsprüfung gebraucht, diese sei aber nicht erfolgt. Er sieht hier Ansatzpunkte für Umweltorganisationen, die von der Behörde eine Prüfung verlangen können. Zu erwarten sei, dass die Causa dann bis vor die Höchstgerichte geht.

„Defizite im Verfahren“

Marhold hat sich die forstrechtlichen Aspekte angesehen und auch sie sieht Defizite im Verfahren: Prinzipiell darf Wald in Österreich nur gerodet werden, wenn das öffentliche Interesse überwiegt. Eine Interessensabwägung ergab in diesem Fall, dass man den 600 in Aussicht stehenden Arbeitsplätzen den Vorzug geben würde. Allerdings: Laut Marhold hätte die Behörde dazu entsprechende Ermittlungen anstellen und die Grundlagen dieser Prognose hinterfragen müssen, das sei aber nicht passiert. Das könnte sogar bedeuten, dass der Bescheid rechtswidrig sei, so die Umweltjuristin. Rechtliche Möglichkeiten, gegen den Bescheid vorzugehen, sieht sie allerdings nicht mehr, da er bereits rechtskräftig sei.

Rückendeckung für die Grünen gibt es von NEOS. Es sei bekannt, dass in Ohlsdorf Parteifreunden und deren Wünschen der Vorrang über sämtliche allgemeinen Interessen gewährt wurde, so NEOS-Landtagsabgeordnete Julia Bammer.