Urabstimmung bei MAN
FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR
FOTOKERSCHI.AT/KERSCHBAUMMAYR
Wirtschaft

MAN: Gespräche über Sozialplan fortgesetzt

Im von der Schließung bedrohten MAN-Werk in Steyr werden am Mittwoch die Sozialplanverhandlungen fortgesetzt. Der Privatrechtsprofessor Christoph Kietaibl von der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt kommt in einem Gutachten für MAN zu dem Fazit, der Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen sei nicht rechtswirksam.

Die Belegschaftsvertretung hingegen steht auf dem Standpunkt, dass man eigentlich keinen Sozialplan brauchte, weil es eine Beschäftigungsgarantie gebe.

Wie Kietaibl gegenüber der APA sagte, habe der Betriebsrat schlicht nicht die Rechtskompetenz, eine Vereinbarung über einen Kündigungsschutz abzuschließen. Gemäß dem österreichischen Betriebsverfassungsgesetz könne er nur über ganz bestimmte Angelegenheiten Verträge abschließen, der Kündigungsschutz falle nicht darunter. Kündigungsschutz könne man nur mit dem einzelnen Dienstnehmer vereinbaren.

Kietaibl: Kündigungsschutz nicht rechtswirksam

Bei MAN gebe es zwei Betriebsvereinbarungen aus den Jahren 2013 und 2015, erläuterte Kietaibl. Der darin enthaltene Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen entfalte seiner Ansicht nach aus den genannten Gründen keine Rechtswirksamkeit.

Darüber hinaus gebe es noch eine „Umsetzungsvereinbarung zur Zukunftsfähigkeit“ aus 2019, die zwischen der Belegschaftsvertretung und der Geschäftsführung in Steyr abgeschlossen wurde. Diese enthalte gar keine Kündigungsschutzregel, sondern nur den Hinweis, dass die deutsche Betriebsvereinbarung eine solche für Deutschland beinhalte. Dass der Kündigungsschutz mittlerweile Teil der Einzelverträge geworden sein könnte, schließt der Jurist aus.

Einfahrt MAN Werk Steyr
Thomas Riha

Zivilrechtsexperte Lukas anderer Meinung

Er steht damit im Widerspruch zur Rechtsmeinung des Linzer Unirektors und Zivilrechtsexperten Meinhard Lukas, der in der Vereinbarung aus dem Dezember 2019 den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen bis Ende 2030 sieht und davon ausgeht, dass der Kündigungsverzicht mittlerweile auch Inhalt der einzelnen Arbeitsverträge geworden sein könnte. Für den Kündigungsverzicht hätten ja die Arbeitnehmer auch eine Gegenleistung erbringen und ihrerseits auf Rechte verzichten müssen. Er verweist dazu auf die Judikatur des OGH.

Kietaibl hingegen berichtet von vielen, wenn auch weniger namhaften Fällen als MAN, in denen Gerichte die Wirksamkeit solcher Kündigungsschutz-Vereinbarungen verneint hätten – mit dem Argument, dass der Betriebsrat solche Verträge nicht abschließen könne. Uniprofessor Wolfgang Mazal, der ebenfalls im Auftrag von MAN ein Gutachten erstellt hat, vertritt zudem die Auffassung, dass die österreichische MAN-Vereinbarung an eine deutsche Rahmenvereinbarung gebunden sei. Da diese aufgehoben wurde, sei auch jene in Österreich ausgesetzt.

Gerichte dürften letztes Wort haben

Die Gutachtendichte ist ein Hinweis darauf, dass die Nerven angespannt sein dürften. Für beide Seiten geht es um viel Geld. Während Lukas der Ansicht ist, dass Kündigungsentschädigungen bis zum Jahr 2030 fällig werden und die MAN-Mutter VW Milliarden kosten könnten, ist laut Kietaibl für die Kosten der Kündigungen nur relevant, was in den einzelnen Arbeitnehmerverträgen stehe. Da der Betriebsrat fest entschlossen ist, bei den ersten betriebsbedingten Kündigungen vor Gericht zu ziehen, ist es recht wahrscheinlich, dass die Gerichte das letzte Wort haben werden.

Angebote für Jobs in anderen Werken

Aus Steyr war zu hören, dass die rechtlichen Unsicherheiten auch für Auseinandersetzungen unter Gewerkschaftern und Belegschaftsvertretern gesorgt haben sollen. Für MAN selbst scheint das Thema Steyr erledigt zu sein. Einige Mitarbeiter haben bereits Angebote für Jobs in anderen Werken bekommen.