Ärzte während einer Bandscheibenoperation
APA/HELMUT FOHRINGER
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Chronik

Arzt könnte Zulassung verlieren

Am Montag wurde der Oberarzt, der am Kepler Universitätsklinikum eine OP verlassen hat, entlassen. Der Patient starb später. Offen sind die strafrechtliche Frage und ob der Arzt seine Zulassung verlieren könnte. Darüber entscheidet die Ärztekammer. Das Land Oberösterreich prüft jetzt die Richtlinien für Privatordinationen.

Wenn man der Meinung sei, dass durch die Taten, die ein Arzt setze, selbiger das Vertrauen verloren habe, Patienten und Patientinnen zu behandeln, dann sei eine Anzeige beim Ehrenrat der Österreichischen Ärztekammer zu setzen, so Peter Niedermoser, der Präsident der Ärztekammer in Oberösterreich, im Gespräch mit Gernot Ecker.

Ehrenrat macht Vorschlag

„Dieser Ehrenrat macht ein Dokument, wo er dem Präsidenten der Österreichischen Ärztekammer vorschlägt, ob dieser Kollege oder diese Kollegin ihr Recht, als Arzt zu arbeiten, verliert.“ Der Verlust der Zulassung könne abhängig vom Sachverhalt auf Zeit oder unbefristet erfolgen, so Niedermoser.

Besagter Oberarzt soll den Operationssaal im Kepler Universitätsklinikum wie berichtet verlassen haben, weil er einen Termin in seiner Privatordination hatte. Somit gibt es auch Kritik an dem System der Wahlarztordinationen – Stichwort Zweiklassenmedizin. Dazu Niedermoser: „Das ist sicherlich ein bedauerlicher Einzelfall. Das sollte und darf und kann nicht sein, da braucht man gar nicht drüber diskutieren.“

Niedermoser: Wahlarztpraxen haben Versorgungsauftrag

Wahlarztpraxen hätten aber auch einen Auftrag in der Versorgung. „Hier wird auch gute Medizin gemacht, die die Bevölkerung braucht. Aber es ist strikt zu trennen zwischen den Aufgaben, die man als angestellter Arzt oder angestellte Ärztin in einem Krankenhaus hat, und was ich in meiner Freizeit tue. Ob ich hier Marathon laufe, musiziere oder in eine Wahlarztpraxis für die Patienten und Patientinnen gehe, ist dann die Entscheidung des jeweiligen Arztes oder der jeweiligen Ärztin“, so Niedermoser.

Spital und Privatordination: Richtlinien werden geprüft

Arzt im Spital sein und nebenbei eine Privatordination betreiben – die Richtlinien dafür sollen jetzt überprüft werden. Das hat Gesundheitsreferentin Christine Haberlander (ÖVP) nun angekündigt. Die Gesundheitsholding hat einen entsprechenden Überprüfungsauftrag bekommen. Die Tätigkeit im Krankenhaus und der Betrieb einer privaten Ordination müssen strengstens getrennt werden, so Haberlander.