Am Montagabend gab der Ärztliche Leiter des Kepler Universitätsklinikums, Ferdinand Waldenberger, die Entlassung des Oberarztes bekannt. Die Verdachtsmomente hinsichtlich einer Verletzung der Dienstpflicht hätten sich verdichtet. Darum sei die Entlassung unumgänglich, so Waldenberger. Man arbeite im Sinne der vollständigen Transparenz intensiv mit den Ermittlungsbehörden zusammen, so der Ärztliche Leiter.
Kein eindeutiges Ergebnis nach Obduktion
Die von der Staatsanwaltschaft angeordnete Obduktion brachte am Montag kein eindeutiges Ergebnis. Aus medizinischer Sicht seien noch Gewebeuntersuchungen notwendig, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz, Ulrike Breiteneder. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung, der Strafrahmen beträgt bis zu drei Jahre Haft. „Die zentrale Frage im Zuge der Ermittlungen ist, zu klären, ob es ein Verschulden gibt im Sinne eines fahrlässigen Handelns oder eines grob fahrlässigen Handelns“, so Breiteneder. Es gelte zu klären, ob der Tod des 77-Jährigen einem konkreten Täter zum Vorwurf gemacht werden könne.
Tod nach OP durch Herzinfarkt
Der Oberarzt hatte den 77-Jährigen wegen eines Aortarisses operiert, vor dem Ende des Eingriffes aber an einen Assistenzarzt übergeben – offenbar wegen eines Termins in seiner Privatordination. Es kam wenig später zu Komplikationen, der Patient starb an einem Herzinfarkt.
Streichung von Ärzteliste möglich
Das Verhalten des Oberarztes könnte auch abseits seiner Entlassung und abseits des Strafrechts weitreichende Folgen für ihn haben. Standesrechtlich wird sich nach Abschluss aller anderen Verfahren die Ärztekammer mit dem Fall beschäftigen – das kann zu einer Verwarnung oder auch zur Streichung von der Ärzteliste führen.
Auch die Sanitäre Aufsicht der Stadt Linz prüft den Fall – nach Wunsch des Linzer Bürgermeisters Klaus Luger (SPÖ) soll dabei die Frage von Privatpraxen von Spitalsärzten im Zentrum stehen.