Blick in einen Operationssaal
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Chronik

Arzt verließ OP – Staatsanwalt ermittelt

Im Fall eines Arztes, der am Kepler-Klinikum am vergangenen Dienstag eine laufende Operation verlassen hat und in seine Privatordination gegangen ist, ermittelt nun die Staatsanwaltschaft Linz wegen fahrlässiger Tötung.

Staatsanwalt Reinhard Steiner sagte Sonntagnachmittag gegenüber dem ORF Oberösterreich, dass eine gerichtliche Obduktion angeordnet und die Krankenakte des verstorbenen Patienten sichergestellt wurde.

Patient mit Aortariss eingeliefert

Der Vorfall war laut eines Berichtes der „Oberösterreichen Nachrichten“ (Samstag Online) bereits am Dienstag passiert. Ein Rettungshubschrauber hatte den 77-Jährigen mit einem Aortariss ins Kepler-Klinikum geflogen. Die dringende Operation sollte ein Oberarzt aus der Abteilung Herz-, Gefäß- und Thoraxchirurgie leiten beziehungsweise durchführen.

„Oberarzt hat Operation beendet“

Allerdings soll der Arzt plötzlich die Operation an einen Assistenzarzt übergeben und den Operationssaal verlassen haben, obwohl sich der Eingriff noch in einer kritischen Phase befunden habe, so die Zeitung. Der medizinische Leiter des Kepler-Klinikums Ferdinand Waldenberger bestätigte den Fall und sagte, dass der betreffende Oberarzt später in den OP zurückkehrte und den Eingriff beendete.

77-Jähriger nach OP verstorben

Der 77-jährige Patient sei nach der Operation verstorben, deshalb werde der Vorfall jetzt von gerichtlich beeideten Sachverständigen untersucht, so Waldenberger. Der Operationssaal könne verlassen werden, „um einen Kaffee zu trinken oder auf das WC zu gehen“, so Waldenberger im Interview mit ORF-Redakteur Thomas Psutka Sonntagfrüh. Aber es müsse „immer gewährleistet sein, dass ein ausreichend ausgebildeter Arzt am Tisch steht“.

Waldenberger wurde von den beteiligten Ärzten bestätigt, dass der Oberarzt das Haus verlassen habe und in seiner Privatordination gewesen sei. In dieser Zeit seiner Abwesenheit war es zu Komplikationen gekommen, der Arzt hätte aber laut Waldenberger mit dem Auftreten von Schwierigkeiten rechnen müssen: „das ist eine Möglichkeit, die bei dieser Operation immer auftreten kann“.

Aus derzeitiger Sicht gebe es „keinen Hinweis auf ein medizinisch-fachliches Fehlverhalten des Arztes“, weil der Zusammenhang zwischen Tod und dem Verlassen des Operationssaals derzeit nicht gegeben sei, so Waldenberger. Grundsätzlich sei eine Operation bei Einriss der Körperschlagader mit einer hohen Sterblichkeit von 15 bis 20 Prozent verbunden.

Für morgen, Montag wurde eine Sachverhaltsdarstellung des Kepler-Klinikums angekündigt.

Dienstrechtliche und strafrechtliche Prüfung des Arztes

Dem Arzt drohen zwei Konsequenzen: „einerseits eine dienstrechtliche Konsequenz der Entlassung, und andererseits eine strafrechtliche Konsequenz falls sich der Verdacht eines medizinischen Fehlverhaltens erhärten sollte“.

Die Angehörigen wurden über den Verdacht der Unregelmäßigkeiten, die jetzt geprüft werden, informiert – „aber es wurde auch ganz klar gesagt, dass das wahrscheinlich mit dem unmittelbaren Tod des Patienten nichts zu tun hat“. Der Arzt sei bereits vom Dienst suspendiert und bleibe es, bis der Sachverhalt eindeutig geklärt sei.

„Dienstrechtliche Konsequenzen selbstverständlich“

Die für den Bereich Gesundheit zuständige Landeshauptmannstellvertreterin Christine Haberlander (ÖVP) betonte in einer ersten Reaktion, dass es in dem Fall eine restlose Aufklärung geben müsse. Sollte sich der Verdacht auf ein Fehlverhalten bestätigen, so ist dies absolut nicht zu tolerieren und dienstrechtliche Konsequenzen werden selbstverständlich folgen, so die Gesundheitsreferentin.