Operationssaal in einem Krankenhaus
ORF.at/Birgit Hajek
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Chronik

Arzt verließ OP – Prüfungen laufen

Der Fall eines Arztes, der am Kepler-Klinikum eine laufende Operation, nach der der Patient verstarb, verlassen hatte und in seine Privatordination gegangen war, wird nun mehrfach geprüft. Eine Obduktion wurde angeordnet. Auch die Sanitäre Aufsicht wird eingeschaltet.

Wie berichtet, war ein 77-jähriger Patient mit einem Einriss der Hauptschlagader ins Kepler-Klinikum geflogen und sofort notoperiert worden. Der Mann starb nach dieser Operation. Die Ärztliche Leitung im Spital zeigte sich am Sonntag betroffen. Der Ärztliche Direktor im Kepler-Uniklinikum, Ferdinand Rudolf Waldenberger, spricht von einem schwerwiegenden Zwischenfall.

Obduktion soll Klarheit bringen

Am Montag soll eine Obduktion des Verstorbenen durchgeführt werden, die vom Gericht angeordnet wurde. Die Krankenakte wurde schon sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft Linz, die mittlerweile wegen fahrlässiger Tötung ermittelt, erwartet am Montag auch noch eine Sachverhaltsdarstellung des Kepler-Klinikums.

Auch die Sanitäre Aufsicht soll prüfen

Er werde die beim Magistrat Linz angesiedelte Sanitäre Aufsicht mit einer Untersuchung beauftragen, so Bürgermeister Klaus Luger am Montag in einer Aussendung. „Neben einer restlosen Aufklärung ist mir vor allem wichtig, dass die richtigen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Denn dieser Fall hat das Vertrauen der Bevölkerung in das Kepler-Uni-Klinikum erschüttert.“ Daher werde man besonderes Augenmerk auf den „kolportierten Zusammenhang mit der Privatordination des Arztes“ legen. „Es macht Sinn, transparent offen zu legen, in welchem Ausmaß wie viele Privatpraxen von Spitalsärzten insgesamt betrieben werden“, stellen sich für Luger auch generelle Systemfragen. Die Sanitäre Aufsicht erstelle bereits den Prüfkatalog.

Arzt droht Berufsverbot

Den beschuldigten Oberarzt und andere habe man zu Stellungnahmen aufgefordert, so Waldenberger. Es wurde auch ein externes Gutachten in Auftrag gegeben und die Staatsanwaltschaft informiert. „Es gibt drei mögliche Konsequenzen: eine strafrechtliche des Staatsanwaltes, eine disziplinarrechtliche von uns und die Konsequenz bei der Ärztekammer im Sinne eines Berufsverbotes.“

Komplikationen im OP

Nachdem der Oberarzt den OP-Saal verlassen hatte, kam es zu Komplikationen. „Dem Assistenzarzt kam kurzfristig ein anderer Oberarzt zur Hilfe. In der Zwischenzeit, war auch der Oberarzt der das Haus verlassen hatte kontaktiert worden und nach einer halben bis ca dreiviertel Stunde wieder am Tisch. Er hat die OP zu Ende geführt“, so Waldenberger.

Patient verstarb an Herzinfarkt

Der Patient starb dann an einem Herzinfarkt. Die Rechtfertigung des Arztes den OP-Saal zu verlassen:

Ob der Arzt den Tod verhindern hätte können, wenn er im OP geblieben wäre ist derzeit noch unklar. „Das ist eine Frage die wir auch noch untersuchen. Nach dem derzeitigen Dafürhalten nein, das heißt das ist möglicherweise schicksalhaft“, so Waldenberger.

Deutliche Kritik von Patientenanwalt

Patientenanwalt Bachinger zur Kepler-Klinik-Causa

Patientenanwaltssprecher Gerald Bachinger kommentiert den Fall eines Oberarztes der Linzer Universitätsklinik, der während einer Herzoperation den Operationssaal verlassen haben soll.

Der Sprecher der Patientenanwälte, Gerald Bachinger, kritisierte ebenfalls einen saloppen Umgang mit Privatordinationen von Spitalsärzten: Er nannte es in der „ZiB2“ am Sonntag eine „Todsünde in einem öffentlich-rechtlichen solidarischen Gesundheitswesen“, wenn man „seine Verpflichtung, die man für einen bestimmten Patienten hat, zur Seite schiebt und das Krankenhaus verlässt, um im privaten Bereich weiterzuarbeiten“. Die Patientenanwälte würden es mit großer Sorge sehen, „wenn hier die Kontrolle nicht sehr dicht ist und es manchen Oberärzten mit einem Augenzwinkern ermöglicht wird, solche privaten Tätigkeiten durchzuführen“, so Bachinger.