Die Entscheidung des Obersten Gerichtshof fiel am 23. März, wie er am Donnerstag mitteilte. Über die Strafberufung muss das Oberlandesgericht Linz noch urteilen. Der Angeklagte hatte in erster Instanz 13,5 Jahre ausgefasst.
Der zum Tatzeitpunkt 17-Jährige versetzte seiner Freundin, die sich offenbar von ihm trennen wollte, in ihrem Kinderzimmer einen Messerstich in den Rücken. Nach der Tat blieb er noch Stunden bei der Leiche und filmte sich auch mit ihr. Dann deckte er die Tote zu, verbarrikadierte die Zimmertür und flüchtete durch das Fenster.
Geschworene entschieden einstimmig
Erst in der darauffolgenden Nacht fand die Mutter ihre tote Tochter. Der Angeklagte stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien der Polizei. Bei seiner Festnahme behauptete er, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Während seines Prozesses im Oktober des Vorjahres im Landesgericht Steyr schwieg er weitgehend. Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig wegen Mordes.