Eingang des Landesgerichts Steyr
Team Fotokerschi
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Gericht

Angeklagter: „Ich habe einen Mord gemacht“

Im Prozess um die Bluttat an einer 16-Jährigen in Steyr hat der Angeklagte zwar beharrlich geschwiegen. Er habe soviel getrunken und könne sich nicht genau erinnern, sagte er nur, aber es war auch eine Audiodatei zu hören, auf der er sagt: „Ich habe einen Mord gemacht.“

Auch am zweiten Prozesstag, in dem eine Bluttat an einer 16-Jährigen im Dezember 2018 in Steyr verhandelt wurde, schwieg der heute 18-jährige Afghane – zum Tatzeitpunkt war er 17 – vor dem Richter noch eiserner als am Tag zuvor. Allerdings ließ das Gericht mehrere Audiodateien abspielen, die auf dem Handy des Angeklagten bzw. jenem des Opfers gespeichert waren. Einige davon waren gelöscht und von den Kriminalisten rekonstruiert worden.

Opfer wollte sich von Angeklagtem trennen

Auf den Aufnahmen vom Nachmittag des Tattages waren sowohl der Angeklagte als auch – vor allem – seine Freundin zu hören. Aus den teils abgerissenen Gesprächen lässt sich schließen, dass die 16-Jährige sich trennen wollte. In einer vom Richter als „das letzte Lebenszeichen“ bezeichneten Aufnahme sagt sie u.a.: „Ich hasse dich schon so lange“.

„Gott vergibt mir nicht“

Weitere Audiodateien wurden erst ab 21.30 Uhr aufgenommen. Zu diesem Zeitpunkt war das Mädchen den Ermittlungsergebnissen zufolge bereits tot. Auf diesen Aufnahmen ist nur der Angeklagte zu hören, wie er – laut Übersetzung – weinend u.a. sagt: „Ich habe einen Mord gemacht“, „Gott vergibt mir nicht“ und „Ich entschuldige mich“. Der Afghane lauschte seiner eigenen Stimme mit hängendem Kopf und auf den Boden gerichtetem Blick, wollte aber nichts dazu sagen.

Laut Gutachten zurechnungsfähig

Für die Gutachterin Adelheid Kastner ist der Angeklagte zurechnungsfähig. Sie hält seine Erinnerungslücken „für unwahrscheinlich“. Man könne Erinnerungslücken medizinisch nicht nachweisen, so Kastner, allerdings könnte es sein, dass der 18-Jährige die Konfrontation mit dem Geschehenen vermeide. Das könne prozesstaktische Gründe haben oder er wolle sich einfach nicht damit auseinandersetzen. Ein Urteil der Geschworenen wird für Mittwochabend zu erwartet.

Zimmertür mit Kasten verbarrikadiert

Dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen afghanischen Freund des Mädchens wird vorgeworfen, dass er am 8. Dezember 2018 die 16-Jährige durch einen Stich von hinten mit einem Küchenmesser in die Lunge getötet habe. Der 17-Jährige flüchtete danach durch das Fenster. Erst in der darauffolgenden Nacht fand die Mutter ihre tote Tochter in deren Zimmer, die Türe war mit einem Kasten verbarrikadiert. Der Angeklagte stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien der Polizei.

Angeklagter spricht von Unfall

Der Bursch gab bei der Polizei zu, seiner Freundin in den Rücken gestochen zu haben, behauptete jedoch, dass es sich um einen Unfall gehandelt habe – er sei schwindelig geworden und mit dem Messer gestürzt. Diese Version hält der Gerichtsmediziner nicht für nachvollziehbar, weil bei einem Ohnmachtsanfall die Muskelspannung nachlasse, der tödliche Stich aber sehr kraftvoll gewesen sein müsse.