Mordprozess gegen jungen Afghanen in Steyr
© FOTOKERSCHI.AT / MADER & KERSCHBAUMMAYR
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Berufung: Bluttat an 16-Jähriger in Steyr

Ein 18-jähriger Afghane, der vergangene Woche in Steyr zu 13,5 Jahren wegen Mordes verurteilt worden war, geht in Berufung und wird Nichtigkeitsbeschwerde einlegen.

Das Landesgericht bestätigte eine entsprechende Meldung im „Oberösterreichischen Volksblatt“ am Dienstag. Der Bursch soll im Dezember des Vorjahres seine 16-jährige Freundin in deren Kinderzimmer mit einem Messerstich getötet haben.

Durch Messerstich getötet

Der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Afghane soll laut Anklage am 8. Dezember 2018 seine 16-jährige Freundin, die sich offenbar von ihm trennen wollte, durch einen Messerstich in den Rücken getötet haben. Nach der Tat dürfte er noch Stunden neben der Leiche im Zimmer geblieben sein und sich auch gefilmt haben.

 Mordprozess gegen jungen Afghanen in Steyr
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Flucht durch das Fenster

Er habe die Leiche zugedeckt, die Tatwaffe versteckt und die Tür verbarrikadiert, so der Staatsanwalt. Schließlich flüchtete der Bursch durch das Fenster. Erst in der darauffolgenden Nacht fand die Mutter ihre tote Tochter. Der Angeklagte stellte sich nach Tagen auf der Flucht in Wien selbst.

Unfall „kann man ausschließen“

Bei der Polizei hatte der Afghane nach seiner Festnahme behauptet, es habe sich um einen Unfall gehandelt. Er sei betrunken gewesen. Als ihn seine Freundin gebeten habe, ihm das Messer zu reichen, weil sie einen Verband an ihrem Fuß wechseln wollte, sei ihm schwindelig geworden.

Er sei gestürzt und habe sie mit der Klinge getroffen, lautete seine Version. Der gerichtsmedizinische Sachverständige Fabio Monticelli meinte dazu: „In der Gerichtsmedizin kann man wenig ausschließen, aber das kann man ausschließen.“

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Rippe durchgestoßen

Denn bei einem Ohnmachtsanfall könne man die Muskeln nicht ausreichend anspannen, um einen so wuchtigen Stich auszuführen, der sogar eine Rippe durchstoße wie im vorliegenden Fall, erklärte er sinngemäß.