Thomas Stelzer im ORF OÖ Studio
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„Oster-Erlass“: Stelzer hofft auf rasche Reparatur

Ein „Oster-Erlass“ des Gesundheitsministeriums hat für Debatten und Verwirrung gesorgt. Die Opposition protestierte, der Versuch einer Klarstellung gelang nicht ganz, am Montag soll es Klarheit geben. Auch Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) rechnet mit einer raschen Reparatur.

Die Formulierungen in dem Erlass des Gesundheitsministeriums waren und sind für viele verwirrend. Der Kernpunkt der neuen Bestimmungen: keine Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen in einem Raum, außer sie leben im selben Haushalt. Größere Feiern fallen damit fix aus. Rasch nach Bekanntwerden des Erlasses tauchte dann allerdings die Frage auf: Ist Besuch erlaubt oder nicht? Clemens Auer, Sonderbeauftragter im Gesundheitsministerium, betonte Samstagabend in der ZIB2, der Erlass richte sich vor allem gegen „Corona-Partys“. Er gestand aber ein: „Ich glaube, wir haben da Verwirrung angestiftet.“ Und „die Geschichte wird am Montag geklärt, weil das so verwirrend ist“.

Stelzer: „Mache niemandem einen Vorwurf“

Landeshauptmann Thomas Stelzer

Landeshauptmann Stelzer geht im Interview mit dem ORF Oberösterreich von einer raschen Klarstellung aus: „Entweder wird der Erlass völlig neu gestaltet oder es wird ein Kommentar dazugegeben, was gemeint ist, und wie es zu vollziehen ist.“

Gerade jetzt, wo sich so viele an das Gemeinsame halten, wäre es schade, wenn Verunsicherung entstehe. Alles müsse momentan sehr schnell gehen, daher mache er auch niemandem einen Vorwurf: „Da kann es manchmal vorkommen, dass etwas nicht ganz genau passt.“ Stelzer hofft aber vor allem auf eine schnelle Reparatur des Erlasses.

Anschober kündigt Klarstellung an

Auch der Gesundheitsminister selbst kündigte Samstagabend für Montag eine Klarstellung an. Dann werde der Gesamterlass präsentiert, „der klarstellt, welche Verkehrsbeschränkungen bestehen“, schrieb Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) auf Twitter.

Klargestellt soll auch werden, welche Teilnahmebeschränkungen für Hochzeiten und Begräbnisse gelten, so Anschober in dem Tweet. In dem Erlass ist – soweit am Samstag bekannt – festgeschrieben, dass Begräbnisse „nur im engsten Familienkreis stattfinden“ dürfen, und das „mit einer Teilnehmerzahl von insgesamt höchstens zehn Personen“. Hochzeiten seien mit maximal fünf Personen „limitiert“.