KTM Motohall
ORF
ORF
CHRONIK

Kulturförderung für KTM „rechtswidrig“

Die Kulturförderungen der KTM Motohall in Mattighofen (Bezirk Braunau) sind laut einem Gutachten der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Peter Thyri im Auftrag der Kulturplattform Oberösterreich (KUPF) rechtswidrig.

Sie will diese am Montag in einer Pressekonferenz in Linz präsentierte „Beihilfenrechtliche Beurteilung“ an die EU-Kommission und den Landesrechnungshof übermitteln. Aus dem Büro von Landeshauptmann Thomas Stelzer (ÖVP) hieß es am Montag: „Die Juristen des Landes OÖ sind der Ansicht, dass alles rechtlich korrekt abgewickelt wurde.“ Der Landesrechnungshof sei mit der Prüfung zur KTM Motorhall beauftragt, das Ergebnis dieser Prüfung sei abzuwarten.

Subventionszusage von insgesamt 4,5 Millionen Euro

In dem Fall geht es um die umstrittene Förderung für die KTM-Motohall. Noch unter Oberösterreichs Ex-Landeshauptmann Josef Pühringer (ÖVP) hatte KTM 2015 eine Subventionszusage von insgesamt 4,5 Millionen Euro erhalten. 1,8 Millionen Euro davon stammen aus dem Kulturbudget – zwei Tranchen zu je 600.000 Euro wurden bereits beschlossen. Im Zusammenhang mit der Kritik an der Förderung wird von der KUPF auf den sonstigen Sparkurs in der Kultur verwiesen, immer wieder genannt wird auch, dass KTM-Chef Stefan Pierer im Wahljahr 2017 mehr als 430.000 Euro an die ÖVP gespendet hat.

Die SPÖ und NEOS haben in der Sache eine Prüfung durch die EU-Kommission beantragt. Auch der Landesrechnungshof (LRH) befasst sich derzeit mit der Förderung. Sein abschließender Bericht wird noch im heurigen ersten Halbjahr erwartet.

„Wirtschaftlicher Vorteil gegenüber Mitbewerbern“

Das per Crowdfunding finanzierte Gutachten von Thyri kommt zum Ergebnis: Die vom Land Oberösterreich als Kulturförderungen gewährten Beihilfen sind EU-wettbewerbswidrig. Unter anderem würden sie für KTM einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber Mitbewerbern bewirken. Auch eine „Allgemeine Gruppenfreistellung“ komme nicht infrage. Denn es habe keinen Anreizeffekt gegeben, weil der Bau der Motohall bereits vor der Gewährung der ersten Förderung begonnen worden sei, auch wenn schon zuvor eine Förderung „in Aussicht“ gestellt worden sei.

Für den Gutachter ist auch fraglich, ob es sich bei dem Projekt um ein Museum handelt, für das Förderungen zulässig wären. In bisher von der EU-Kommission behandelten Fällen habe es sich immer um Museen „im klassischen Sinn“ gehandelt und nicht um Einrichtungen, die allein der Präsentation der Produkte eines einzigen Unternehmens dienten.

Land OÖ: Förderung entspricht EU-Beihilfenrecht

Das Land hielt bisher entgegen, dass die Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt sei. Die Direktion Kultur habe die Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft. Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die Förderung diesem entspreche. Auch eine neuerliche Prüfung durch die Direktion Finanzen habe gezeigt, dass die Förderung der KTM-Motohall unter die generelle Freistellung falle.

Der Landesrechnungshof sei mit der Prüfung zur KTM Motorhall beauftragt, das Ergebnis dieser Prüfung sei abzuwarten, hieß es am Montag aus dem Büro des Landeshauptmannes.

Kritik der SPÖ

Die Diskussion um die Kulturförderung des Landes Oberösterreich für die KTM Motohall hat die Dritte Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer (SPÖ) zum Anlass genommen, Akteneinsicht für die Landtagsabgeordneten zu verlangen. Das sei in anderen Bundesländern „längst üblich und in Oberösterreich längst überfällig“, argumentierte sie.

ÖVP kritisiert SPÖ

Die ÖVP reagierte mit Kritik an der SPÖ. Für Landesgeschäftsführer Wolfgang Hattmannsdorfer sind die Äußerungen der SPÖ "ein erneuter Versuch, das Thema parteipolitisch zu instrumentalisieren. Er wiederholte die frühere ÖVP-Argumentation, dass die Landesförderung von allen Parteien in der Landesregierung einstimmig beschlossen worden sei – auch von der SPÖ-Fraktion. Ein Großteil der Fördersumme, nämlich 1,8 Mio. Euro stamme aus Bedarfszuweisungsmitteln aus dem SPÖ-Gemeinderessort der Landesrätin Birgit Gerstorfer. Außerdem habe die SPÖ-geführte Gemeinde Mattighofen das Projekt zusätzlich gefördert.

Warten auf Entscheidung der EU-Kommission

Für den Geschäftsführer der KUPF Thomas Diesenreiter ist die Sache dennoch nunmehr klar: „Das Geschenk aus Steuergeldern ist nicht nur inhaltlich falsch, sondern es wurde auch noch gegen geltendes Recht verstoßen.“ Sollte die EU-Kommission in seinem Sinne entscheiden, müsste das Land seine Fehler eingestehen und KTM das Geld zurückzahlen, stellt er in Aussicht. Es sollte in den Bereich Kultur zurückfließen. Vorerst sei der LRH-Bericht und die Entscheidung der EU-Kommission abzuwarten. Diesenreiter schließt für die KUPF aber auch zivilrechtliche Schritte nicht aus.