Prozess Orgasmuspäpstin, Gerichtssaal Linz, entlassene Pädagogin
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Sextipps im Netz: Lehrerin und Land ziehen Vergleich in Betracht

Nachdem sie die Bildungsdirektion Oberösterreich wegen ihrer Social-Media-Aktivitäten als selbst ernannte „Orgasmus-Päpstin“ entlassen hatte, ist eine Volksschullehrerin vor das Arbeitsgericht gezogen. Beide Seiten wollen nun nochmals über einen Vergleich reden. Kommt dieser nicht zustande, soll die Verhandlung Ende Mai fortgesetzt werden.

Die Frau hatte unter dem Profilnamen „Orgasmus-Päpstin“ in sozialen Netzwerken Ratschläge für ein erfülltes Sexualleben gegeben. Laut Bildungsdirektor Alfred Klampfer habe eine Pädagogin in ihrem gesamten Verhalten darauf zu achten, dass „das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt“.

Das sei nicht mehr gegeben gewesen, die Frau wurde entlassen. Dagegen geht sie nun gerichtlich vor. Beim ersten Termin am Dienstag in Linz einigte man sich auf einen Streitwert von 100.000 Euro und darauf, dass man noch einmal außerhalb des Gerichtssaales miteinander reden wolle.

Pädagogin laut Anwalt „nicht mehr erwünscht“

Manfred Arthofer, der Anwalt der Frau, sagte nach dem ersten Prozesstag, die Bildungsdirektion habe relativ klar dargestellt, dass seine Mandantin nicht mehr als Lehrerin in Oberösterreich erwünscht sei. Das lasse aber die Türen zumindest in anderen Bundesländern offen, die vielleicht einen etwas „moderneren Zugang“ haben, so Arthofer weiter.

Klägerin: „Das muss ich jetzt mal sacken lassen“

Ursprünglich wollte die entlassene Lehrerin vor Gericht bis zur letzten Instanz gehen. Sie wollte aus ihrer Sicht Gerechtigkeit und die Möglichkeit, irgendwann in Zukunft wieder als Lehrerin arbeiten zu können. Dementsprechend überrascht war die Pädagogin kurz nach dem Prozess. „Mit einem Vergleich habe ich nicht gerechnet. Ich muss das jetzt mal sacken lassen und dann mit meinem Anwalt besprechen."

Rückkehr in Klasse für Pädagogin nicht ausgeschlossen

Die Frau war nach ihrer Entlassung in Medien zitiert worden, dass sie nun als Sexualberaterin durchstarten werde. Von der Richterin darauf angesprochen, sagte ihr Anwalt, dass seine Mandantin aber irgendwann bestimmt wieder als Lehrerin arbeiten wolle.

Bildungsdirektion gesprächsbereit

Der Vertreter der Bildungsdirektion zeigte sich gesprächsbereit, über das Datum und die Art der Beendigung des Dienstverhältnisses zu reden, verlangt allerdings eine Unterlassungserklärung bezüglich nicht näher präzisierter „medialer Berichterstattung“. Zudem sei es für die Bildungsdirektion „völlig ausgeschlossen“, dass die Frau noch einmal in Oberösterreich tätig werde.

Kommt kein Vergleich zustande, wird die Verhandlung am 23. Mai fortgesetzt.