Die Frau, die in einer Volksschule im Mühlviertel unterrichtet hat, bietet ihre Ratschläge zum Beispiel auf der Social-Media-Plattform TikTok unter dem Namen „Orgasmus-Päpstin“ an – ohne Nacktbilder oder -videos.
Liebesberaterin will gegen Entscheidung vorgehen
Laut Bildungsdirektor Alfred Klampfer wurde die Entscheidung nach Einbeziehung der Beteiligten und der erforderlichen Erhebungen sowie nach reiflicher Prüfung gefällt. Die Bildungsdirektion verweist in einer Aussendung darauf, dass gemäß den einschlägigen Gesetzen eine Pädagogin in ihrem gesamten Verhalten darauf Bedacht zu nehmen habe, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung ihrer dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt. Das sei im vorliegenden Fall nicht gegeben gewesen.
Die Lehrerin will jetzt rechtlich gegen die Entlassung vorgehen. Die Betroffene habe inzwischen einen Anwalt beauftragt, gegen ihre Entlassung gerichtlich vorzugehen, berichteten die „Oberösterreichischen Nachrichten“. „Ich hätte mir gedacht, dass auch die Bildungsdirektion im 21. Jahrhundert doch eine Spur aufgeklärter ist“, wurde der Anwalt zitiert.