Kerzen und Blumen: Nach der tödlichen Hundeattacke in Naarn
TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR
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Gericht

Tödliche Hundeattacke: Teilbedingte Haftstrafe

Am Donnerstag ist in Linz jene Frau vor Gericht gestanden, deren Hunde Anfang Oktober eine Joggerin in Naarn im Machland im Bezirk Perg totgebissen hatten. Die Frau bekannte sich schuldig. Das Urteil lautet auf 15 Monate Haft, fünf davon unbedingt.

Ihr sei es auf „tragische Weise nicht gelungen“, die Kontrolle über die Tiere jederzeit zu behalten. Sie könne das Unglück nicht ungeschehen machen. Sie bitte „aufrichtig um Entschuldigung“ und spreche den Hinterbliebenen ihre „tiefes Beileid“ aus, verlas die Angeklagte im bis auf den letzten Sitz belegten Schwurgerichtssaal eine Stellungnahme. Fragen wollte sie nicht beantworten. Auch Zeugen wurden keine gehört.

Hundehalterin nach wie vor „sehr bestürzt“

Seine Mandantin sei nach wie vor „sehr bestürzt“ über das, was am 2. Oktober passierte. Der Verteidiger beschrieb sie als eine „sehr verantwortungsvolle Hundehalterin“. Die Staatsanwältin hatte hingegen der Halterin vorgeworfen, dass sich diese selbst „überschätzt“ habe. Tatsächlich konnte sie die drei insgesamt 72 Kilogramm schweren Tiere nicht halten, meinte die Anklägerin. Diese Annahme sei „rein illusorisch“ gewesen. Zu keiner Zeit sei sie in der Lage gewesen, das Zuggewicht der „gefährlichen Hunde“ halten zu können, wozu sie aber jederzeit in der Lage hätte sein müssen.

Teilschmerzensgelder für Witwer und Sohn

Der Anwalt der Hinterbliebenen forderte Teilschmerzensgelder von jeweils 20.000 Euro für Witwer und Sohn, was sie vom Einzelrichter zugesprochen bekamen. Die „bestialische“ Art und Weise, wie die Frau zu Tode gekommen sei, wünsche man nicht einmal seinem Feind, meinte er.

In Naarn (Bezirk Perg) ist eine Joggerin Montagvormittag von einem Hund zu Tode gebissen worden. Die Frau erlag noch an Ort und Stelle ihren schweren Verletzungen, bestätigte die Polizei am Montag gegenüber dem ORF Oberösterreich.
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Der traurige Vorfall ereignete sich im Oktober in Naarn (Bezirk Perg)

Am 2. Oktober war die 60-Jährige beim Joggen von drei American Staffordshire Terriern angefallen worden. Die Angeklagte war mit dem – inzwischen eingeschläferten – Rüden sowie zwei weiteren Hündinnen auf einem Feldweg unterwegs, als sie plötzlich von dem männlichen Tier niedergerissen wurde.

Als die Halterin wieder aufschaute, sah sie, dass alle drei Tiere bei der Sportlerin waren. Den Angriff habe die Züchterin nicht mehr abwehren können. Die Joggerin überlebte die Hundeattacke nicht. Sie erlitt tödliche Bisswunden in Kopf-, Hals und Nackenbereich.

Anlass für Verschärfung des Hundehaltegesetzes

Die tödliche Bissattacke war auch Anlass, in Oberösterreich eine Verschärfung das Hundehaltegesetz in Angriff zu nehmen. Auf eine entsprechende Novelle haben sich im Unterausschuss bereits die Landtagsparteien verständigt. So sollen sechs Rassen als gefährlich eingestuft werden, für die es dann spezielle Anforderungen in der Haltung inklusive Leinen- und Maulkorbpflicht gebe.

Für Personen, die sich einen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Pit-Bull oder Tosa Inu zulegen wollen, gelte laut den beabsichtigten Vorschriften eine „erhöhte Ausbildungserfordernis“.

American Staffordshire Terrier
APA/Hans Punz
Symbolbild: Nicht nur für American Staffordshire Terrier sollen strengere Regeln kommen

Diese soll auch generell für große Hunde mit mehr als 40 Zentimeter Widerristhöhe oder einem Gewicht von mehr als 20 Kilogramm kommen. Konkret hieße das, dass Halter jener Hunde zusätzlich zum allgemeinen Sachkundenachweis – sechs Stunden für kleine Hunde – auch einen Praxistest – eine Alltagstauglichkeitsprüfung – absolvieren müssen. Dabei wird das Verhalten von Hund und Halterin oder Halter in üblichen Alltagssituationen wie im Straßenverkehr und bei Menschenansammlungen überprüft. Zudem ist beabsichtigt, Gemeinden mehr Handlungsspielraum nach Vorfällen mit Hunden zu geben.