Hirsche bei Wildfütterung (Futterstelle) bei Schnee im Winter
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Politik

Grüne in Opposition zu neuem Jagdgesetz

In der morgigen Landtagssitzung soll das neue Jagdgesetz beschlossen werden. Die Grünen werden einen Antrag auf getrennte Abstimmung stellen und 21 der geplanten Paragraphen ablehnen.

Dabei geht es zum Beispiel um die Wildfütterungspflicht. Diese sollte nach Meinung der Grünen abgeschafft und in Schutzwäldern sogar verboten werden.

Mehr Einbindung von Natur- und Umweltschutz gefordert

Rudi Hemetsberger von den Grünen fordert weiters eine verpflichtende Einbindung von Umwelt- und Naturschutzorganisationen, wenn es um Verordnungen der Landesregierung zum Abschuss ganzjährig geschonter Tiere – wie zum Beispiel des Wolfes geht.

Und Hemetsberger hätte sich im neuen Jagdgesetz gewünscht, dass wildlebende und gefährdete Tierarten vollkommen geschont würden. Man sollte sie sogar vom Regime des Jagdgesetzes in das Regime des Naturschutzgesetzes überführen, fordern die Grünen. Beispiel dafür wären das Hermelin, das Mauswiesel, Auer- und Birkwild, Habicht, Steinadler, Krick- oder Tafelente.

Einschränkung der Wegefreiheit befürchtet

Außerdem wollen die Grünen endlich ein Verbot des Abschusses wildernder Hunde und Katzen im Wald und sie fürchten durch die Schaffung von Wildruhezonen eine mögliche Einschränkung der allgemeinen Wegefreiheit im Wald.

ÖVP: Jagdgesetz ist nicht Naturschutzgesetz

In einer Reaktion auf die Ankündigung der Grünen, vielen Punkten im neuen Jagdgesetz nicht zuzustimmen, verweisen der Vorsitzende des zuständigen Unterausschusses, Josef Rathgeb und der ÖVP Klubobmann Christian Dörfel darauf, dass die Entstehung des Gesetzes stets von den zuständigen Fachabteilungen des Amtes der oö. Landesregierung begleitet worden sei. Und zwar nicht nur vom land- und forstwirtschaftlichen Bereich, sondern auch vom Naturschutz.

Letztlich regle das Jagdgesetz aber den Jagdbetrieb und damit vorrangig die Wechselbeziehung zwischen Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern sowie Jägerinnen und Jägern. Natur- und Artenschutzbelange würden dagegen hauptsächlich im Naturschutzgesetz geregelt, so Dörfel in der Aussendung.