Jagd: Jäger schaut durch Fernglas
Pressefoto Scharinger © Johanna Schlosser
Pressefoto Scharinger © Johanna Schlosser
Politik

Einigung auf neues Jagdgesetz

Jägerschaft, Grundeigentümervertretung und Land Oberösterreich haben sich auf ein neues oberösterreichisches Jagdgesetz geeinigt. Der Landtag soll es Anfang 2024 beschließen. Neu sind eine andere Regulierung des Wildes zum Schutz der Aufforstungen, Besucherlenkung und Fair-Play-Regeln wie ein hartes Vorgehen gegen „Wildtierkriminalität“ im Wald.

Nach 60 Jahren sei eine Überarbeitung des seit 1964 geltenden Gesetzes „längst überfällig“, so Landesrätin Michaela Langer-Weninger (ÖVP) in einer Pressekonferenz mit Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner und dem oberösterreichischen Landwirtschaftskammer-Präsidenten Franz Waldenberger am Dienstag in Linz. Nach durch Klimawandel bedingten Waldschäden, u. a. durch Borkenkäfer und Windwürfe, seien zahlreiche Aufforstungen notwendig geworden. In den vergangenen zwei Jahren wurden neun Mio. Euro investiert und 2,5 Mio. Jungbäume gesetzt.

Abschussmöglichkeit auch in Schonzeiten

„Die heutigen Aufforstungsflächen sind wesentlich sensibler als der ‚alte‘ Baumbestand der 2000er Jahre“, sagte Langer-Weninger zur Notwendigkeit eines neuen Wildtiermanagements. Unter anderem ist vorgesehen, dass Wild, das in eine geschützte Kulturfläche eingedrungen ist und dort Schäden verursacht hat, unabhängig von der Schonzeit erlegt werden kann, um weitere Schäden zu verhindern.

Waldenberger, Langer-Weninger und Sieghartsleitner begutschten neues Jagdgesetz
Land OÖ / Leonie Gruber
V.l.n.r.:LK-OÖ Präsident Franz Waldenberger, LR Michaela Langer-Weninger (ÖVP) und Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner

Zudem soll die Behörde fehlende Abschüsse bei Unterschreitung der Abschussplanzahlen im Schutzwald veranlassen können. Waldenberger begrüßte die Novellierung der Abschussplanverordnung, die in rund einem Viertel der oberösterreichischen Reviere mehr Abschüsse vorsieht.

Neue Strafen gegen Wildtierkriminalität

Gleichzeitig ist ein umfassender Katalog an Strafbestimmungen gegen Wildtierkriminalität vorgesehen. Sind besonders geschützte Arten betroffen, drohen mindestens 2.000 Euro für die Verletzung der Schonzeiten, für den Entzug der Jagdkarte gibt es eine Mindestdauer bei Schonzeitverletzungen. Verboten ist die Auswilderung invasiver Arten, die Jägerschaft ist verpflichtet, diese Tierarten zu erlegen.

Jagd unter 18 nur in Begleitung

Weitere Neuerungen sind das Verbot der Jagdausübung unter 18 Jahren ohne volljährige und entsprechend legitimierte Begleitperson. Auch für eine Jagdgastkarte ist eine jagdliche Legitimation erforderlich. Das Überfliegen mit Drohnen ist in Ruhezonen verboten. Sieghartsleitner betonte die Bedeutung der Ruhezonen für das Wild. Würde es dort gestört, komme es zu mehr Verbiss im Schutzwald. Er setzt auf Initiativen wie „In unserer Natur“, greife das nicht, bedürfe es in Zukunft wohl gesetzlicher Regelungen.

Neue Regeln bei Jagdpacht und Verwaltung

Neben der Verpachtung ist auch die Bestellung eines Verwalters möglich, das Pachtentgelt kann auch durch die Gemeinde ausgezahlt werden. Der Jagdgenossenkreis wird auf alle Eigentümer von land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken erweitert. Weitgreifende Deregulierungsschritte sollen den Verwaltungsaufwand verringern.

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ORF.at/Georg Hummer
Wildtiere sollten – so der Landesjagdverband – grundsätzlich als kostbares Gut der Natur angesehen werden

Sieghartsleitner hob die Bestätigung des Revierjagdsystems hervor und dass die nachhaltige Nutzung und das Wildmanagement zeitgemäß und effizient geregelt werden. Für den Landesjagdverband sei es von besonderer Bedeutung, dass allen Grundeigentümern ein Mitspracherecht bei der Jagdvergabe eingeräumt wurde, dass ein Interessenausgleich geschaffen wurde und entsprechende Handlungsmöglichkeiten in der Jagdausübung gewährleistet sind sowie dass Wild grundsätzlich als kostbares Gut unserer Natur gesehen werde.

Neu: Gemeindejagdvorstand statt Jagdausschuss

Waldenberger stellte den Musterjagdpachtvertrag mit Klauseln zur Stärkung der Grundeigentümerrechte heraus. Statt eines Jagdausschusses soll es künftig einen Gemeindejagdvorstand geben und die Landwirtschaftskammer OÖ die Interessenvertretung der Grundeigentümer in jagdlichen Belangen sein. Grundeigentümer können künftig außerhalb einer Notzeit die Errichtung einer Fütterung verweigern. Schiedsstellen auf Bezirksebene sollen bei Wildschäden eine einvernehmliche Schadensregulierung erzielen, der Gang vor Gericht bleibt aber offen.

Grüne: Einigung positiv und überfällig

In einer ersten Reaktion bewertete der Naturschutzsprecher der Grünen, Rudi Hemetsberger, die Einigung auf ein neues Jagdgesetz als erfreulich, aber auch überfällig. Vor allem die Präzisierungen bei Fütterungen und Strafen bei Wildtierkriminalität seien zu begrüßen. Kritisch bewertete der Grüne das Beibehalten der Fütterungspflicht und die Tatsache, dass kein definitiver Ausstieg aus der Bleimunition festgelegt wurde.

FPÖ legt Wert auf Ausgleich aller Interessen

Auch FPÖ-Klubobmann Herwig Mahr begrüßte die Einigung der wesentlichen Interessenvertreter. Die FPÖ werde sich nun im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens konstruktiv einbringen. Mahr ist vor allem ein vernünftiger Ausgleich aller Interessen wichtig, weil die Jagd in Oberösterreich einen wesentlichen Stellenwert für Natur und Umwelt habe.