Polizei mit Schutzausrüstung in der Linzer Innenstadt
Fotokerschi/Kerschbaummayr
Fotokerschi/Kerschbaummayr
Gericht

Sechs Monate für Halloween-Aufwiegler

Ein 17-jähriger Tischlerlehrling, der zu den Halloween-Krawallen in Linz aufgerufen hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht Linz rechtskräftig zu sechs Monaten bedingter Haft mit dreijähriger Probezeit verurteilt worden.

Die Anklage lautete auf „schwere gemeinschaftliche Gewalt als Bestimmungstäter“, dafür hätte der Jugendliche zu bis zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt werden können. Sein Tatsachengeständnis sowie seine inzwischen erlangte Einsicht, etwas Falsches getan zu haben, führten aber zu einem milden Urteil.

So scheine es „gerade noch nicht im Leumundszeugnis“ auf, merkte der Richter an. Als Auflagen erhielt er einen Bewährungshelfer für die Dauer der Probezeit. Außerdem muss er eine Unterweisung zum Thema „verantwortungsvoller Umgang mit sozialen Netzwerken“ erhalten. Sein Smartphone, „die Tatwaffe“, wurde konfisziert.

Nicht selbst bei den Krawallen dabei

Der Tischlerlehrling hatte im Prozess versichert, er habe mit dem Video im Internet nur „berühmt werden“ wollen. Am 30. Oktober 2022 lud er es hoch und verknüpfte es mit einem Foto vom Linzer Taubenmarkt. Selbst war er bei den Ausschreitungen von mehreren hundert überwiegend Jugendlichen am Abend darauf in der Linzer Innenstadt aber nicht dabei. Er habe keine Randale anzetteln wollen, hätte jedoch „schon ein bisschen damit gerechnet“, gab er zu.

Die Rolle des Angeklagten sah die Staatsanwältin schon als Aufwiegler, wenn man einen „erschreckend gewalttätigen Film“ hochlädt. Ihm sei klar gewesen, dass es zu „Verletzungen von Polizisten und Beschädigungen der kritischen Infrastruktur kommen kann“. Nach den Ausschreitungen habe er sich dann auch im Internet noch mit dem gebrüstet, was er angezettelt habe. „Für das, was man in der virtuellen Welt macht, muss man sich in der realen Welt auch verantworten“, hielt sie ihm vor.

Verteidiger sprach von „Sorglosigkeit“ des Angeklagten

Der Verteidiger sprach von einer gewissen „Sorglosigkeit“ des Teenagers. Sein Mandant sei „absolut unbescholten“, ein ordentlicher Jugendlicher, unterstrich er. „Man muss ihm nicht alles verbauen“, hatte er sich im Eröffnungsplädoyer gegen eine harte, generalpräventive Haftstrafe ausgesprochen. Denn bei dem Teenager habe ein Umdenken eingesetzt und er habe sich von damaligen Freunden getrennt.

„Es war einfach eine blöde Idee“

Der Angeklagte meinte auf Nachfrage des Richters, ob er „im Hintergrund die Fäden“ gezogen oder „nur so eine Idee“ gehabt habe: „Es war einfach eine blöde Idee.“ Bei der Hausdurchsuchung am 17. Dezember 2022 sei ihm das bewusst geworden. Die Empfehlung der Jugendgerichtshilfe für eine Schulung zum adäquaten Medienumgang würde er annehmen, sagte er zu. Denn er wisse, dass wegen seines Postings „Menschen zum Taubenmarkt gegangen sind“. Immerhin wurde es 20.000-mal angeklickt und erhielt 500 Likes.