Landesgericht Linz, Bezirksgericht Linz
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Gericht

Halloween-Krawalle: Erste Haftstrafe

Ein 22-Jähriger, der in Linz die Halloween-Krawalle mit angeführt haben soll, ist am Donnerstag vom Landesgericht zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, sechs Monate davon unbedingt, verurteilt worden.

Nach anfänglichem Leugnen hatte der wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und schwerer Körperverletzung als Bestimmungstäter angeklagte Syrer während der Verhandlung dann doch ein Geständnis abgelegt. Das Urteil ist rechtskräftig. Das Schöffengericht sprach ihn sowohl aufgrund seines Geständnisses als auch wegen der vorliegenden Beweise für schuldig. Er soll bei den Ausschreitungen eine Gruppe angeführt und aufgestachelt haben, Steine sowie pyrotechnische Gegenstände – darunter Feuerwerkskörper der Kategorien drei und vier – Richtung Polizistinnen und Polizisten zu werfen.

Zeit in Untersuchungshaft wird angerechnet

Ihm selber konnte nicht eindeutig nachgewiesen werden, Feuerwerkskörper geschleudert zu haben. Wegen des „sozialen Störwerts“ sei eine geringere Strafe (Höchstmaß: drei Jahre) nicht möglich gewesen, begründete der Richter die teilbedingte Haft von eineinhalb Jahren. Die Zeit in der U-Haft wird angerechnet, daher könne er bereits am 19. März einen ersten Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen.

Angeklagter wollte Situation „unterschätzt“ haben

Der Asylwerber hatte zunächst eine aktive Beteiligung an den Ausschreitungen bestritten. Aus der Straßenbahn will er auf dem Taubenmarkt den Trubel bemerkt und maskierte Leute gesehen haben. „Aus Neugierde“ sei er ausgestiegen. Er dachte, alles sei „Spaß“. Heute wisse er, dass er die Situation „massiv unterschätzt“ habe.

Überraschendes Geständnis nach Verhandlungspause

„Sie waren bis zum bitteren Ende dabei“, hielt ihm der Richter vor. Die Rechtfertigung, von der Eskalation nichts mitbekommen zu haben, wollte er dem 22-Jährigen nicht abnehmen. Wenn Polizisten versuchen, eine Kundgebung aufzulösen und auch die Personalien des Angeklagten aufgenommen wurden, könne dieser doch nicht meinen, es handle sich um eine friedliche Aktion, meinte der Richter. Nach einer kurzen Verhandlungspause übernahm der Angeklagte dann „die volle Verantwortung“.

Insgesamt sieben Prozesse geplant

Es sei „fast ein Wunder“, dass es nicht zu vielen schweren Verletzungen in der Halloween-Nacht gekommen sei, meinte der Staatsanwalt. Für ihn stand außer Streit, dass der Syrer am Tatort gewesen sei und eine aktive Rolle hatte.

Der Prozess am Donnerstag war der Auftakt einer Serie von sieben Prozessen gegen überwiegend Jugendliche mit Migrationshintergrund, die in der Halloween-Nacht für Ausschreitungen verantwortlich gemacht werden.