Gerichtsakten
APA/ERWIN SCHERIAU/APA-POOL
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Chronik

Bedingte Haft wegen Wiederbetätigung

Wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung ist am Dienstag ein Unternehmer aus dem Bezirk Vöcklabruck zu zwölf Monaten bedingter Haft verurteilt worden. In zwei weiteren Anklagepunkten wurde er freigesprochen.

Eine Klebefolie mit der „schwarzen Sonne“ am Garagenfenster des Mannes hatte den Fall im Herbst 2021 ins Rollen gebracht. Das Sonnenradsymbol gilt als Erkennungszeichen der rechtsextremen Szene. Der 52-jährige Unternehmer aus dem Bezirk Vöcklabruck hatte außerdem in der Mitte des Symbols sein Firmenlogo integriert. Das Mauthausen-Komitee zeigte den Fall an, daraufhin nahm der Staatsschutz Ermittlungen auf. Die Staatsanwaltschaft Wels erhob schließlich Anklage.

Nazi-Symbol Schwarze Sonne
Mauthausen Komitee / privat
Die „schwarze Sonne“ am Garagenfenster führte zu einer Verurteilung

Der Grund für den Schuldspruch war, dass das Symbol für Dritte gut sichtbar war. Es habe ihm optisch gefallen und sei abgeändert worden, so der Angeklagte vor Gericht, und er interessiere sich für diese Zeit. Deshalb habe er auch weitere Gegenstände gesammelt, deren Besitz ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen hat. Darunter NS-Devotionalien wie Hakenkreuz-Anstecker oder Tassen mit Adolf-Hitler-Aufdruck. In diesen Punkten wurde der Angeklagte freigesprochen, weil die Gegenstände für Dritte nicht zu sehen waren.