Terror-Prozess um gefälschte Dokumente für Wien-Attentäter
Fotokerschi/Kerschbaummayr
Fotokerschi/Kerschbaummayr
Chronik

Dritter Prozess nach Halloween-Krawallen

Die Reihe der Prozesse rund um die Halloween-Krawalle im Herbst vergangenen Jahres in der Landeshauptstadt geht am Donnerstag am Landesgericht Linz weiter. Drei Jugendliche stehen vor Gericht.

Die Jugendlichen, eine 15-Jährige, ein gleichaltriger Bekannter sowie ein damals noch 16-Jähriger, sollen dafür in Tschechien Feuerwerkskörper der Kategorien Drei und Vier besorgt haben. Die Staatsanwaltschaft wirft den Freunden schwere gemeinschaftliche Gewalt, schwere Körperverletzung sowie Einbruchsdiebstahl vor. Das Trio soll vor den Ausschreitungen aus einem Automaten Zigaretten gestohlen haben, bevor es später „in erster Reihe“ in der Linzer Innenstadt Böller Richtung Polizisten geworfen und Feuerwerkskörper ausgeteilt habe.

„Für zehn Minuten Halloween bin ich jetzt hier“

„Ohne Grund auf Polizisten loszugehen und sie zu bekämpfen“, wie es in der Halloween-Nacht geschehen sei, fand der Staatsanwalt „sehr ungewöhnlich“. Glücklicherweise sei niemand schwer verletzt worden und auch die Sachbeschädigungen seien „überschaubar“ geblieben. Sollten die drei in U-Haft sitzenden Jugendlichen im Prozess ehrliche Reue zeigen und sich entschuldigen, müssten sie aus Sicht der Anklagebehörde nicht mehr zurück ins Gefängnis, meinte er im Hinblick auf das Strafausmaß einer unbedingten Haft.

Zumindest für den 15-Jährigen dürfte die Zeit in der U-Haft ausgereicht haben, um zu erkennen, „große Fehler“ begangen zu haben. Sein Verteidiger meinte, es gebe eine „günstige Sozialprognose“ für den Afghanen. „Für zehn Minuten Halloween bin ich jetzt hier“, zeigte er sich einsichtig. Er wolle wieder in die Schule gehen und eine Lehre anstreben.

Strafausmaß bis zu zweieinhalb Jahren Haft

Das 15-jährige Mädchen hingegen gab nur zu, in Tschechien die Böller gekauft und beim Diebstahl mitgemacht zu haben. Bereits am Nachmittag hätten sie welche hochgehen lassen, bei den Krawallen am Abend hätte sie aber nicht mitgemacht. Die Thailänderin will nur ihren Freund, den inzwischen 17-jährigen Angeklagten, begleitet haben. Sie trug eine Sturmhaube und hatte wohl auch Böller dabei, aber mehr nicht, führte der Verteidiger aus.

Da die Angeklagten noch Jugendliche sind, beträgt das Strafausmaß mit bis zu zweieinhalb Jahren Haft nur die Hälfte des eigentlichen Strafrahmens. Ein Urteil ist für den Nachmittag geplant.

19-Jähriger am Montag zu 21 Monaten Haft verurteilt

Erst am Montag – im zweiten Prozess im Zusammenhang mit den Halloween-Krawallen – ist ein 19-Jähriger wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten Haft, sieben davon unbedingt, verurteilt worden – mehr dazu in Teilbedingte Haft in zweitem Halloween-Prozess (ooe.ORF.at).