Halloween-Prozess zweiter Angeklagter
APA/Kerstin Scheller
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Chronik

Teilbedingte Haft in zweitem Halloween-Prozess

Im zweiten Prozess im Zusammenhang mit den Halloween-Krawallen in Linz ist ein 19-Jähriger am Montag wegen schwerer gemeinschaftlicher Gewalt und schwerer Körperverletzung zu 21 Monaten Haft, sieben davon unbedingt, verurteilt worden. Das Urteil ist rechtskräftig.

Lediglich vom Vorwurf, er habe Steine verteilt und zum Werfen auf Polizisten aufgefordert, wurde der Angeklagte freigesprochen. Dazu hätten „unmittelbare Zeugen“ gefehlt, erklärte die Richterin. Seine im August ausgefasste Strafe von drei Monaten bedingter Haft wurde zwar nicht widerrufen, aber die Probezeit auf fünf Jahre ausgedehnt. Erschwerend bewertete die Richterin bei der Urteilsbegründung den „massiven Angriff auf die Staatsgewalt“.

„Es war wirklich nicht gut, dass ich da mitgemacht habe“

Der Spanier hatte sich teilweise schuldig bekannt. „Frau Richterin, es war wirklich nicht gut, dass ich da mitgemacht habe, das war nicht korrekt“, meinte der Angeklagte. Die vergangenen Wochen in der U-Haft hätten ihn zum Umdenken gebracht. Er entschuldigte sich, hühnereigroße Steine, aber auch „drei bis fünf Böller“ Richtung Polizisten geschleudert zu haben. „Das tut mir leid“, beteuerte er.

Der Verteidiger bezeichnete seinen Mandanten als einen „klassischen Mitläufer“. Zufällig sei er in der Innenstadt zu den Krawallen dazugestoßen. Dann habe er auch Böller von anderen Teilnehmern erhalten sowie Steine geworfen.

160 Feuerwerkskörper in Wohnung gefunden

Das sah die Staatsanwältin anders. Bei einer Hausdurchsuchung nach Halloween wurden in der Wohnung 160 Feuerwerkskörper der Kategorien drei und vier sichergestellt. Zudem habe er in der Halloween-Nacht Steine, die er in seinen Hosentaschen eingesteckt hatte, ausgeteilt. „Gott sei Dank ist bei den Ausschreitungen niemand verletzt worden“, merkte sie an.

Es stimmt, er habe eine Handvoll Steine gesammelt und auch ein „paar geschossen“, gab er zu. Den Rest steckte er sich in die hintere Hosentasche. „Das war nicht gut von mir“, so der 19-Jährige vor dem Schöffengericht. Aber: „Frau Richterin, ich habe keinem gesagt, werfe Steine auf die Polizisten, und ich habe auch niemandem welche gegeben.“ Weshalb Zeugen das behaupten würden, wollte die Richterin wissen. „Ich weiß nicht, warum sie lügen“, so seine Antwort. Geladene Zeugen – zwei 14-jährige Schüler – konnten auch nicht sicher angeben, ob der Angeklagte Steine an andere Jugendliche ausgehändigt hatte.