Zahnärzte vor Gericht
KERSCHBAUMMAYR
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Chronik

Urteile für zwei Zahnärzte rechtskräftig

Die Urteile des Landesgerichts Steyr für zwei Zahnärzte wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung sind rechtskräftig, weder Verteidigung noch Staatsanwaltschaft gehen in Berufung, informierte das Gericht am Donnerstag.

Der 46-jährige Hauptangeklagte erhielt wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung neun Monate bedingte Haft und 6.000 Euro Geldstrafe. Sein zehn Jahre älterer Bruder fasste wegen fahrlässiger Körperverletzung sechs Monate bedingte Haft sowie 3.600 Euro Strafe.

Gesundheitliche Schäden durch Fehlbehandlungen

Beide Mediziner haben in der Wahl- und Kassenordination des Erstangeklagten wegen Fehlbehandlungen zahlreichen Patienten gesundheitliche Schäden zugeführt. Der jüngere Bruder hat zudem über Jahre Sozialversicherungen und Patienten betrogen, in dem er unter anderem nicht erbrachte Leistungen verrechnet hat. Unzählige Geschädigte hatten sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen, sie wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.