Gastronomie – Kellnerin bedient Gäste im Restaurant
ORF Vorarberg
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Coronavirus

Erste Etappe der CoV-Lockerungen

Ab Samstag treten erste Lockerungen der CoV-Maßnahmen in Kraft. Es sind vor allem Erleichterungen, die sich die Gastronomie und Hotellerie gewünscht haben. Die Sperrstunde wird auf Mitternacht verlegt und die Teilnehmerzahl für Zusammenkünfte erhöht.

Dieser erste Schritt für mehrere geplante Lockerungen, freut vor allem Wirte und Hotelliers im Land. Hochzeiten und Geburtstagsfeiern können wieder in einem etwas größeren Rahmen stattfinden. Die Sperrstunde wird auf 24 Uhr verlegt. Wirte, die das bereits seit längerem fordern, atmen auf.

Kein 2-G-plus mehr im Theater

Nicht nur die neue Sperrstunde dürfte wieder mehr Geld in die Kassen der Gastronomie spülen. Eine Erholung der schwachen Umsätze könnte ab Samstag vor allem die Möglichkeit für größere Feiern bringen. Statt 25 sind jetzt 50 Personen bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze erlaubt. Im Kulturbereich gibt es ebenfalls eine wesentliche Erleichterung. Wer ins Theater oder in die Oper will, braucht jetzt zum Impf- oder Genesungszertifikat keinen PCR-Test mehr.

Jugendarbeit mehr Teilnehmer erlaubt

Auch in der Jugendarbeit und bei Ferienlagern sind mehr Teilnehmer möglich. Bei größeren Events entfällt die Testpflicht. Konkret ist in der Novelle zur Covid-19-Maßnahmenverordnung vorgesehen, dass nun wieder 50 statt wie bisher 25 Jugendliche in der außerschulischen Jugendarbeit zusammenkommen bzw. sich auf eine Fahrt in eine gemeinsame Ferienunterkunft begeben können. Dazu sind auch doppelt so viele Betreuer, nämlich acht, erlaubt – mehr unter – Spätere Sperrstunde nun fixiert (ORF.at).

Nächste Schritte kommen für manche zu langsam

Diese Lockerungen kommen nicht ganz ohne Kritik, denn es geht vielen zu zögerlich voran. Auf ein Ende von 2-G in Lokalen müssen die Wirte noch zwei weitere Wochen warten. Dann dürfen auch Ungeimpfte – obwohl die Impfpflicht schon gilt – mit einem gültigen PCR- oder Antigentest ins Restaurant oder in eine Bar gehen. Dass für Ungeimpfte nicht schneller gelockert wird, stört auch den Handel, der schon mit Inkraftreten der Impfpflicht am Samstag, auf ein Ende der 2-G-Regelung gehofft hatte. Nächste Woche Samstag dürfen Ungeimpfte dann wieder in alle Geschäfte.

Ab dem 5. Februar:

  • Verlegung der Sperrstunde von 22.00 auf 24.00 Uhr
  • Erhöhung der Veranstaltungskapazität von 25 auf 50 Personen

Ab dem 12. Februar:

  • 2-G-Verpflichtung im Handel wird aufgehoben
  • Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Maske bleibt weiterhin aufrecht

Ab dem 19. Februar:

  • 3-G in Gastronomie und Tourismus wieder ausreichend