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Gericht

Ohlsdorfer Wasser-Prozess geht in die nächste Runde

Der Prozess um Pestizide im Trinkwasser von Ohlsdorf im Bezirk Gmunden in Oberösterreich geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag erneut die Urteile des Landesgerichtes Wels aufgehoben und den Fall zur Neuverhandlung an dieses verwiesen.

Laut Anklage soll in den Jahren 2013 bzw. 2014 Abwasser aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion auf einer Deponie statt in der eigentlich dafür vorgesehenen thermischen Verwertung gelandet sein. Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle hätten zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt. Die Kosten für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden wurden mit rund drei Millionen Euro beziffert.

In einer Verhandlung 2017 ist ein Deponiemitarbeiter rechtskräftig freigesprochen worden. Ein weiterer dort Beschäftigter und ein Mitarbeiter der Entsorgungsfirma fassten Geld- und bedingte Freiheitsstrafen aus. Das Oberlandesgericht Linz hob die Urteile gegen sie aber auf.

Neuauflage des Prozesses im Juli 2020

Bei der Neuauflage des Prozesses im Juli 2020 ging das Landesgericht Wels bei dem Beschäftigten des Entsorgungsbetriebes von vorsätzlichem Handeln aus. Er soll veranlasst haben, dass die Abwässer aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion auf die Deponie befördert wurden. Er wurde zu sechs Monaten bedingt und einer unbedingten Strafe von 10.800 Euro verurteilt. Beim Mitarbeiter der Deponie sah das Gericht Fahrlässigkeit, weil er die Eingangskontrollen nicht lückenlos durchgeführt, sondern teilweise die Lkw durchgewunken habe. Er bekam drei Monate bedingt und unbedingt 2.700 Euro Geldstrafe.

„Zentrale Akteninhalte nicht vorgetragen“

Bei der Berufungsverhandlung schloss sich das Oberlandesgericht der Argumentation an, dass in der zweiten Verhandlung in Wels zentrale Akteninhalte aus dem ersten Rechtsgang als zentrale Feststellungen im Beweisverfahren nicht vorgetragen worden seien. Deshalb wurde auch dieses Urteil wieder aufgehoben. Das Landesgericht Wels soll den Fall neu verhandeln und obendrein dem Zweitangeklagten ein Angebot für eine Diversion machen. Denn bei ihm handle es sich um ein Unterlassungsdelikt. Dazu komme sein Beitrag zur Wahrheitsfindung, seine Unbescholtenheit, das Wohlverhalten seit der Tat und die besonders lange Verfahrensdauer – somit sehr starke Milderungsgründe und nur ein erschwerender, nämlich die lange Tatzeitdauer.

Auf neuerliche Verhandlung verwiesen

Das Oberlandesgericht wies die Ansprüche der Privatbeteiligtenvertreter, der von der Wasserverschmutzung betroffenen Gemeinden Ohlsdorf, Stadl-Paura und Schwanenstadt ab, ebenso sowie den in Wels erfolgten Zuspruch von rund 86.500 Euro an eine große Firma, die ihre Wasserversorgung umstellen musste. Verwiesen wurde auf die neuerliche Verhandlung.