Wasserstrahl aus einer Leitung
pixabay/tvjoern
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Chronik

Schuldsprüche im Ohlsdorfer Wasser-Prozess

Im Prozess um Pestizide im Ohlsdorfer Wasser ist ein Mitarbeiter eines Entsorgungsbetriebs zu sechs Monaten bedingt und 10.800 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt worden. Ein Deponie-Mitarbeiter fasste drei Monate bedingt und unbedingte 2.700 Euro aus.

Der Beschäftigte des Entsorgungsbetriebs soll in den Jahren 2013 bzw. 2014 veranlasst haben, dass Abwasser aus einer Pflanzenschutzmittelproduktion auf die Deponie statt in die eigentlich dafür vorgesehene thermische Verwertung kommt. Der Deponiemitarbeiter soll die Eingangskontrollen vernachlässigt haben.

Eineinhalb Jahre Grundwasserverschmutzung

Rund 1.400 Tonnen Flüssigabfälle sollen zu einer länger als eineinhalb Jahre andauernden Grundwasserverschmutzung rund um Ohlsdorf geführt haben. Die Kosten, die für die Beseitigung der dadurch entstandenen Schäden werden mit rund drei Millionen Euro beziffert.

Vorsatz und Fahrlässigkeit

Bei dem Entsorgungsexperten ging das Gericht von vorsätzlichem Handeln aus. Bei einem Organisationsverschulden dieses Ausmaßes sei es nicht vorstellbar, dass dieses fahrlässig geschehen sei, oder, dass der Angeklagte es nicht bemerkt hätte, wenn jemand das an ihm vorbei getan hätte, so der Richter. Bei dem Deponie-Mitarbeiter sah er hingegen Fahrlässigkeit.

Verurteilung von 2017 durch OLG aufgehoben

Die beiden Beschuldigten hatten in der Causa bereits 2017 Geld- sowie bedingte Freiheitsstrafen ausgefasst. Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hob die Urteile gegen sie aber auf. Daher musste der Prozess nun wiederholt werden. Ein weiterer Deponiemitarbeiter war 2017 rechtskräftig freigesprochen worden. Die beiden neuerlich angeklagten Männer bekannten sich nicht schuldig.

Das fragliche Abwasser war mit adsorbierbaren organisch gebundenen Halogenen (AOX) belastet. Nach Auskunft des beschuldigten Entsorgungsfirmen-Mitarbeiters habe man es wenn möglich gereinigt. Wurde der nötige Grenzwert erreicht, wurde das Abwasser in den Kanal abgeleitet. Wenn nicht, sei es zur thermischen Verwertung nach Wien gefahren worden, erklärte er den Vorgang. Sachverständige hielten fest, dass belastetes Wasser von der Deponie und von der Kläranlage der Entsorgungsfirma ins Grundwasser gelangt sei. Allerdings gebe es erhebliche Unwägbarkeiten, was die genauen Mengen und deren Zuordnung zu den einzelnen Emittenten angehe. Auch konnte nicht mehr herausgefunden werden, wie viel Wasser der thermischen Verwertung zugeführt worden sei.

Verteidiger wollten Freisprüche

Die Staatsanwältin erinnerte an Zeugenaussagen aus dem ersten Rechtsgang. Diese hätten gezeigt, dass der Mitarbeiter der Entsorgungsfirma seine Leute beauftragt habe, das Abwasser auf die Deponie zu bringen und dort abzulassen. Sie hatte eine tat- und schuldangemessene Bestrafung beantragt, die beiden Verteidiger Freisprüche.

Ähnliche Strafen wie 2017

Die beiden Männer wurden erneut schuldig gesprochen und zu ähnlichen Strafen wie 2017 verurteilt. Gravierende Unterschiede im Vergleich zum ersten Rechtsgang gibt es hingegen bei den Privatbeteiligten-Ansprüchen: Waren dem Land Oberösterreich und Gemeinden 2017 noch Summen im insgesamt mittleren sechsstelligen Bereich zugesprochen worden, so wurden sie diesmal – wie das Unternehmen, zu dem die Deponie gehört – auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Nur eine große Firma, die ihre Wasserversorgung umstellen musste, bekam 86.500 Euro zugesprochen.

Urteil ist nicht rechtskräftig

Die Verteidiger kündigten Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen an. Die Staatsanwaltschaft und die Privatbeteiligten gaben keine Erklärungen ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.