Landesgericht Linz
Pressefoto Scharinger © Scharinger
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Chronik

Haftstrafe in Prozess zu tödlichem Brand

Ein leitender Mitarbeiter einer Abfall-Sortieranlage in Hörsching (Bezirk Linz-Land) hat sich am Dienstag vor Gericht verantworten müssen, nachdem ein Brand im Oktober 2019 ein Todesopfer und mehrere Verletzte gefordert hatte. Das Gericht verhängte eine teilbedingte Haftstrafe (rechtskräftig).

Der derzeit suspendierte, leitende Mitarbeiter wurde zu zwölf Monaten Haft, davon drei unbedingt, verurteilt. Er soll im Oktober 2019 den Auftrag gegeben haben, 6.500 Deospraydosen in einer dafür ungeeigneten Maschine zu pressen. Es kam zu einer Explosion und einem Großbrand, bei dem ein Mitarbeiter getötet und mehrere Menschen verletzt wurden, der Sachschaden geht in die Millionen.

In der Anlage in Hörsching wurden großteils Abfälle aus dem Gelben Sack sortiert. Im Oktober 2019 bekam man 19 Paletten mit Geschenkboxen eines Kosmetikunternehmens. Die noch originalverpackten Sets enthielten jeweils ein Deo, ein Duschgel und einen Bluetooth-Lautsprecher, schilderte die Staatsanwältin. Da der Lautsprecher Probleme machte, wurden die Boxen entsorgt, „das ist offenbar billiger als sie wieder auszupacken“, bemerkte die Anklagevertreterin. Die Einzelteile hätten in Hörsching eigentlich nur sortiert und dann zur weiteren Behandlung nach Steyr bzw. Wien gebracht werden sollen.

Angeklagter vor Gericht
Team fotokerschi

Der Angeklagte ließ die Boxen auspacken, den Inhalt trennen und die Spraydosen in einer Ballenpresse, die laut Staatsanwaltschaft nur für Kartonagen, Kunststoff und Leichtmüll geeignet war, pressen. Treibmittel, Alkohol und andere Stoffe traten aus, es kam zu einer Verpuffung, einem Feuerball und einem Großbrand. Der Mitarbeiter an der Presse wurde so schwer verletzt, dass er später in einer Spezialklinik in Bayern starb. Der Angeklagte selbst und ein weiterer Mitarbeiter wurden ebenfalls schwer verletzt, weitere zehn Leute leichter. Drei Hallen und einige Fahrzeuge brannten nieder, der Schaden beträgt mehr als 15 Millionen Euro. Laut Energie AG Umwelt Service ist die Sortieranlage seither nicht mehr in Betrieb, der Standort wird derzeit als Logistikplatz genutzt.

„Habe Warnhinweise nicht gesehen“

Der Angeklagte war geständig. Er sagte unter Tränen, dass er das nie getan hätte, wenn er die Warnhinweise gesehen hätte. Er habe lediglich gedacht, dass es sinnvoll gewesen wäre, Alu-Abfälle zu pressen, das hätte die Logistik erleichtert. Der Verteidiger sprach von einer „Verkettung unglücklicher Umstände“, der Beschuldigte von einer „Vielzahl von Fehlern“, denn der Laufzettel, den er bei solchen Aufträgen bekomme, habe auch keinen Hinweis auf die Gefahr enthalten und er sei mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter so verblieben, dass er sich die Abfälle „einmal ansieht“. Er sei auch bezeugt, dass der getötete Kollege die Dosen nicht gepresst hätte, wenn er Zweifel gehabt hätte.

Großaufgebot in einer Entsorgungsfirma in Hörsching
FOTOKERSCHI.AT / BAYER

Die Staatsanwältin führte zwar ins Treffen, dass der Angeklagte selbst schwer verletzt wurde, bereue und unbescholten sei, sah aber die Notwendigkeit für einen unbedingten Strafanteil. Der Verteidiger sagte, sein Mandant werde seine Strafe bekommen und sie akzeptieren. Der Beschuldigte selbst beteuerte in seinem Schlusswort, dass es ihm sehr leidtue und entschuldigte sich bei den Hinterbliebenen, Verletzten und dem Unternehmen.

Mildernde Umstände einbezogen

Der Schuldspruch erfolgte im Sinne des Strafantrags wegen fahrlässiger Herbeiführung einer Feuersbrunst und umweltgefährdendem Behandeln und Verbringen von Abfällen. Bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren wurde er zu einem Jahr teilbedingt verurteilt. Mildernd war, dass der Beschuldigte selbst verletzt wurde, nach dem Unfall Erste Hilfe geleistet und die Einsatzkräfte eingewiesen habe, zudem seine Unbescholtenheit und das reumütige Geständnis. Erschwerend hat sich jedoch die aus Sicht des Gerichts nicht unwesentliche Sorgfaltspflichtverletzung aufgewirkt. Die Privatbeteiligten – das Unternehmen und ein Verletzter- wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Das Urteil ist rechtskräftig.