Landesgericht und Staatsanwaltschaft Wels
laumat.at/Matthias Lauber
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Gericht

Strafantrag gegen Ernst August von Hannover

Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wels gegen Ernst August von Hannover ist abgeschlossen worden. Laut Aussendung der Staatsanwaltschaft wurde wegen einer Reihe von Straftaten Strafantrag beim Landesgericht Wels gestellt.

Einer der Vorwürfe gegen den Adeligen ist laut Staatsanwaltschaft Wels, dass er „Polizeibeamte mit Gewalt und durch gefährliche Drohung an verschiedenen Amtshandlungen“ gehindert haben soll. Dabei sollen Polizisten auch körperlich verletzt worden sein. Ende Juli soll es zu einer gefährlichen Drohung mit einem Baseballschläger gegen einen Polizisten gekommen sein.

„Im Zustand voller Berauschung“

In der Aussendung ist auch angeführt, dass Ernst August von Hannover Anfang September die Scheibe eines Fensters eines Wohnhauses der Herzog-von-Cumberland-Stiftung beschädigt und ein Ehepaar samt dessen Tochter „durch gefährliche Drohung zum Verlassen des von ihnen bewohnten Gebäudes zu nötigen versucht“ haben soll. Alle Straftaten wurden laut Staatsanwaltschaft Wels „im Zustand voller Berauschung“ begangen, die Strafdrohung soll bei bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe liegen.

Laut Gutachten zu Tatzeiten nicht zurechnungsfähig

Laut einem Gutachten war Ernst August zu den Tatzeiten nicht zurechnungsfähig. Da man davon ausgeht, dass er sich mittels Alkohol und Medikamenten selbst in diesen Zustand versetzt habe, sieht die Staatsanwaltschaft den Paragrafen 287 StGB („Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung“) erfüllt. Wäre er zurechnungsfähig gewesen, würde man ihm versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt, schwere Körperverletzung, gefährliche Drohung und versuchte Nötigung vorwerfen. Was die Strafdrohung angeht, dürfte es bei den zugrunde liegenden Delikten kaum einen Unterschied machen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung eines Polizisten wurden eingestellt.

Verteidiger von Unschuld überzeugt

Verteidiger Malte Berlin gab sich in den „Salzburger Nachrichten“ („SN“, Mittwoch-Ausgabe) von der Unschuld seines Mandanten überzeugt. Dieser habe nach einer Kieferoperation starke Schmerzmittel verordnet bekommen und einige Gläser Rotwein getrunken. Laut dem Bericht hatte der Prinz 0,8 Promille. „Der starke Unterzucker hat dazu geführt, dass er nicht mehr wusste, was er in der Nacht tut“, erklärte Berlin.

Der Anwalt brachte laut „SN“ auch gegen das vorläufige Waffenverbot, das gegen den passionierten Jäger verhängt wurde, Rechtsmittel beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich ein. „Ernst August hat nicht eine einzige Waffe im Haus gehabt. Alle Waffen waren sorgfältig in der Forstverwaltung verwahrt“, so Berlin.

Kein Prozesstermin bekannt

Ein Prozesstermin steht noch nicht fest, das dürfte noch einige Wochen dauern. Es ist aber davon auszugehen, dass in Wels verhandelt wird.