Absperrung nach Doppelmord in Wullowitz
FOTOKERSCHI.AT / KERSCHBAUMMAYR
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Chronik

Bluttat in Wullowitz: Prozess ab 3. Juni

Am 3. Juni startet in Linz der Prozess gegen einen Afghanen, der im Oktober 2019 im Mühlviertel einen Rot-Kreuz-Mitarbeiter und einen Altbauern getötet haben soll. Der Angeklagte muss sich wegen Doppelmordes und schweren Raubes verantworten.

Die Verhandlung im Landesgericht ist für zwei Tage angesetzt. Das teilte Gerichtssprecher Walter Eichinger am Freitag mit. Acht Zeugen sind geladen.

Das Gericht will den Mann, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, nicht per Video zur Verhandlung zuschalten, sondern vorführen lassen, „um die Unmittelbarkeit für die Geschworenen und den Richtersenat zu gewährleisten“, hieß es weiters in der Aussendung. Ob Medien oder Publikum zum Prozess zugelassen werden, hänge von den dann geltenden Covid-19-Maßnahmen ab. Bereits am Freitag hatte das „Oö. Volksblatt“ den Prozesstermin vermeldet.

Zwei Menschen mit Messer tödlich verletzt

Der damals 33-jährige Asylwerber soll am 14. Oktober einen 32-jährigen Flüchtlingsbetreuer in einer Unterkunft in Wullowitz (Bezirk Freistadt) zweimal mit einem Messer gestochen haben. Der Attacke ging ein Streit um den eigenmächtigen Tausch von Arbeitszeiten voraus. Das Messer habe der Afghane von daheim mitgebracht. Anderen Asylwerbern gelang es zunächst, den Angreifer von seinem Opfer wegzuzerren, der Afghane riss sich aber wieder los und stieß dem Betreuer das Messer in die Brust. Dann flüchtete er mit einem gestohlenen Fahrrad. Kurz darauf soll der Flüchtige bei einem nahegelegenen Bauernhof einen 63-Jährigen mit fünf Messerstichen getötet haben, um an dessen Auto zu gelangen. Mit dem Fahrzeug setzte er die Flucht fort. Er kam bis Linz, wo er festgenommen wurde.

Angeklagter laut Gutachten zurechnungsfähig

Der Flüchtlingsbetreuer erlag wenige Tage später im Spital seinen Verletzungen. Der Angeklagte war von Beginn an tatsachengeständig. Er habe aber behauptet, er habe seine Opfer nur erschrecken wollen, so die Staatsanwaltschaft, einen Vorsatz zu töten bestreite er. Er gestehe aber ein, zu wissen, dass man mit einem Messerstich einen Menschen verletzen könne. Laut psychiatrischer Gutachterin Adelheid Kastner war der Mann zu beiden Tatzeitpunkten zurechnungsfähig, leidet aber unter einem religiös gefärbten Wahn.