Das Drama in der Drachenwand in St. Lorenz bei Mondsee muss jetzt aufgearbeitet werden, auch polizeilich und juristisch.
Der sechs Jahre alte Bub war am Samstagabend in der Dunkelheit beim Abstieg im Bereich einer Schlucht 60 Meter in die Tiefe gestürzt. Seine Leiche wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft Wels obduziert.
Mutter wird befragt
Die Mutter, die das Unglück mitansehen musste, wird noch befragt werden. Das ausführliche Obduktionsgutachten und der Endbericht der Polizeiermittlungen werden in ein bis zwei Monaten vorliegen, so die Schätzung der Staatsanwaltschaft. Ob sich die Tschechin wegen fahrlässiger Tötung verantworten wird müssen, könne daher zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden.
„Mit Verlust eines geliebten Menschen gestraft genug“
Die juristische Sachlage im Fall einer fahrlässigen Tötung hat sich geändert. Der tragische Verlust eines Angehörigen – in diesem Fall des eigenen Kindes – wird berücksichtigt. Seit 2017 ist eine fahrlässige Tötung ohne Verurteilung und stattdessen mit einer Diversion möglich. Das gilt, wenn es sich bei dem Getöteten um einen Angehörigen handelt. Denn da sei man durch den Verlust eines geliebten Menschen gestraft genug.
Bei einem tödlichen Unfall im Jahr 2015 war die Rechtsprechung noch eine andere. Eine Mutter, die im Bahnhof Linz-Ebelsberg ihr Kind im Kinderwagen kurzzeitig unbeaufsichtigt gelassen hatte, wurde wegen fahrlässiger Tötung angeklagt und zu drei Monaten bedingt verurteilt.