Schwerer Unfall auf der Westautobahn
TEAM FOTOKERSCHI / KERSCHBAUMMAYR
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Gericht

Prozess: Keine Haft nach tödlichem Unfall

Wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr ist am Dienstag ein 41-Jähriger verurteilt worden. Er war im November in einen schweren Unfall auf der Westautobahn verwickelt, bei dem ein Fußballer des ASKÖ-Donau Linz ums Leben kam. Der Beschuldigte war laut Gutachten viel zu schnell unterwegs gewesen, eine Haftstrafe blieb ihm aber erspart.

Der Wagen des 26-jährigen Fußballers stand in der Nacht des 4. Novembers gegen 2.00 Uhr nachts auf der A1, quer über zwei Fahrstreifen. Laut einem technischen Gutachten, das bei der Verhandlung verlesen wurde, war der junge Mann zuvor bereits auf der Welser Autobahn (A 25) als Geisterfahrer unterwegs gewesen und dann auch falsch auf die Westautobahn (A 1) aufgefahren. Etwa auf halber Höhe des Puckinger Berges in Fahrtrichtung Wien habe er seinen Audi dann angehalten und auf der Fahrbahn unbeleuchtet abgestellt.

Beschuldigter viel zu schnell unterwegs

Bei der Verhandlung ging es dann darum, ob der 41-jährige Tunesier, der mit seinem Transporter mit – laut Gutachten – mindestens 155 km/h seitlich gegen das stehende Fahrzeug des Fußballer geprallt war, „grob fahrlässig“ oder nur „fahrlässig“ gehandelt habe.

Der technische Gutachter berichtete, dass der Audi des Fußballers an der T-Säule in mehrere Teile zerrissen wurde und auch der Motorblock sowie die Hinterachse herausgerissen wurden. Der 26-jährige Lenker, der nicht angeschnallt war, wurde aus dem Fahrzeug und gegen eine Leitschiene geschleudert. Er erlag später im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen.

Schwerer Unfall auf der Westautobahn
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Der Fahrer des Transporters muss sich vor Gericht verantworten

Angeklagter gab Schnellfahren zu

Gleich zu Beginn zeigte sich der Angeklagte am Dienstag geständig. Er sei zu schnell gefahren und er hätte keinerlei Chance mehr gehabt, dem auf der Autobahn stehenden Fahrzeug auszuweichen. Denn rechts sei ein weiteres Fahrzeug gewesen und dann hätte er dieses gerammt. Der 41-Jährige kam an Krücken ins Gericht, weil ihm beim Unfall selbst die Kniescheibe zertrümmert worden war und er zeigte sich auch psychisch angeschlagen.

Die geladenen Zeugen bestätigen, dass das schwarze Auto des Fußballers unbeleuchtet und schwer zu sehen gewesen sei.

Nur „Fahren auf Sicht“ hätte schweren Unfall verhindert

Der technische Gutachter erklärte auf Nachfrage der Richterin, dass auch bei Einhalten der vorgeschrieben Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h bei dieser Konstellation ein tödlicher Unfall wahrscheinlich gewesen wäre. Nur wenn der Tunesier mit seinem Paketdienstfahrzeug mit Abblendlicht etwa 70 km/h – also „auf Sicht“ – gefahren wäre, hätte er rechtzeitig anhalten können.

Die Richterin erkannte schließlich auf „fahrlässige Tötung im Straßenverkehr“, wertete das Geständnis, die bisherige Unbescholtenheit des Angeklagten und dessen Eigenverletzung als mildernd und verurteilte den 41-Jährigen zu einer Gestrafe von 240 Tagsätzen. Wegen seines geringen Einkommens macht das knapp 1.000 Euro aus.

Frau und Tochter des getöteten Fußballers hatten sich dem Prozess als Privatbeteiligte angeschlossen und jeweils 5.000 Euro Trauerschmerzengeld gefordert. Sie wurden von der Richterin auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Der Angeklagte und sein Verteidiger nahmen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung ab, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.