Schwäne auf dem Wasser im Herbst
PFOTENHILFE / Sonja Muellner
PFOTENHILFE / Sonja Muellner
Chronik

Schonfrist für Schwäne im Bezirk Steyr-Land

Im Bezirk Steyr-Land sind zuletzt Schwäne von der Bezirkshauptmannschaft zum Abschuss freigegeben worden, weil sie Wiesen verunstalten würden. Nach einer Beschwerde von Tierschützern heißt es nun vom Landesverwaltungsgericht zurück zum Start.

Der Antrag zum Zwangsabschuss von fünf Jungvögel an Höckerschwänen bei der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land muss noch einmal geprüft werden. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) war aufgrund eines Einspruches einer Tierschutzorganisation damit befasst. Es verweist den Fall an die Bezirksbehörde für weitere Erhebungen zurück.

Belagerung und Verschmutzung durch Kot

Dass eine landwirtschaftliche Parzelle von 20 bis 30 Schwänen „belagert“ wurde und diese durch ihren Kot das Futter für Tiere verschmutzen und angebaute Ackerkulturen fressen würden, sei der Grund für den Antrag gewesen, wie das Landesverwaltungsgericht in einer Aussendung mitteilte. Die Tierschutzorganisation hatte daraufhin fristgerecht Beschwerde eingereicht.

„Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen zum Ergebnis, dass der angefochtene Bescheid aufzuheben und die Angelegenheit zur neuerlichen Entscheidung an die Bezirkshauptmannschaft zurückzuverweisen war“, hieß es weiter.

Gutachten muss nachgereicht werden

Jetzt müsse noch ein agrarfachliches Gutachten eingeholt werden, bei denen auch die verwendete Expertise näher darzulegen sei. Dies entspreche den strengen Auflagen des seit 1. April 2024 gültigen oberösterreichischen Jagdgesetzes. Es könne ein Zwangsabschuss von Tieren angeordnet werden, wenn dies zur Schadabwendung in der Landwirtschaft erforderlich ist. Ob diese Schäden eine solche Anordnung begründen, müsse ein Sachverständiger beurteilen.

Beschwerde gegen Birkhuhn-Jagd abgewiesen

Das Land hatte diese mehreren Jagdberechtigten in ihren eigenen Revieren unter bestimmten Bedingungen gestattet. Laut Gutachten eines Amtssachverständigen sei die Birkhahn-Entnahme zur Erhaltung des Biotops, also des Lebensumfelds des Birkwilds, erforderlich.

Der Birkhahnbestand in Oberösterreich sei stabil, wie regelmäßige Bestandserhebungen belegen würden, hieß es in der Begründung.