Hunde in Käfigen
Tierparadies Schabenreith | Hofner
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Chronik

Hundequäler auf freiem Fuß

Der Mann, der in Ansfelden in einem Keller 44 Hunde unter unwürdigen Verhältnissen gehalten hat, ist wieder auf freiem Fuß. Der 45-Jährige hat die U-Haft angerechnet bekommen. Und einem Antrag auf vorzeitige Entlassung ist nun stattgegeben worden.

Der Fall hatte viele entsetzt: Anfang September hatten Polizisten in einem dunklen Keller in Leonding 44 abgemagerte und mit Bisswunden übersäte Hunde entdeckt. Ende Jänner war die Verhandlung. Ausschlaggebend für das Urteil war aber nicht Tierquälerei, sondern andere Delikte, so der Sprecher des Landesgerichts Linz, Walter Eichinger: “Insgesamt war straftatsbestimmend das Verbrechen des Suchtgifthandels. Tierquälerei ist in der Bewertung des Gesetzgebers als minderschweres Delikt zu sehen, mit einem Strafrahmen bis zu zwei Jahren maximal.“

Zwei Jahre teilbedingte Haft

Der Mann fasste zwei Jahre teilbedingte Haft aus und wurde – wie im Gesetz vorgeschrieben – nach sieben Monaten entlassen. Tierschützer fordern, dass so eine Person nie wieder Hunde halten dürfe. Zuständig ist die BH Linz-Land, sie hätte die entsprechenden Papiere bereits vorbereitet, so Manfred Hageneder, Bezirkshauptmann des Bezirkes Linz-Land: „Grundvoraussetzung dafür ist aber auch noch, dass er seinen Hauptwohnsitz in Linz-Land hat, dass wir als Behörde, als BH Linz-Land zuständig sind. Das hat sich aber geändert. Mit der Haftentlassung hat er den Bezirk Linz-Land verlassen.“

Sobald feststeht, in welchem Bezirk der 45-Jährige nun wohnt, kann die dann zuständige Behörde ein Tierhalteverbot aussprechen