Im Zivilverfahren in dieser Sache wurde bereits beschlossen, dass das Geschäft rückabgewickelt werden muss. Nun hat die Angelegenheit aber möglicherweise auch strafrechtliche Folgen. Zwei Geschäftsführer einer Immobilienfirma, zwei Anwälte, ein Notar und eine Maklerin sollen laut Anklageschrift gemeinsam die geschäftsunfähige Frau um rund 900.000 Euro gebracht haben, Die Anklage lautet auf schweren Betrug.
Einspruch noch bis Freitag möglich
Bis Freitag, 5. April, haben jene sechs Personen, gegen die Anklage erhoben wird, noch Zeit für einen Einspruch. Dann ist die Anklage rechtskräftig.