Landesgericht Ried Außenaufnahme
ORF.at/Dominique Hammer
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Gericht

Schuldsprüche bei Schlepperprozess in Ried

Nach einer aufsehenerregenden Verfolgungsjagd mit der Polizei, bei der auch Schüsse gefallen sind, haben sich am Dienstag drei mutmaßliche Schlepper in Ried im Innkreis vor Gericht verantworten müssen. Die Verhandlung endete mit drei Schuldsprüchen.

Es war eine halsbrecherische Verfolgungsjagd, die sich die Schlepper im Herbst im Innviertel mit einer Zivilstreife geliefert haben. Die Polizisten waren bei der Autobahnabfahrt in Ort im Innkreis (Bezirk Ried im Innkreis) auf das Fahrzeug aufmerksam geworden. Auf der B148, der Altheimer Straße, haben sie mit Blaulicht und Kelle versucht, den Fahrer des Kastenwagens zum Anhalten zu bewegen.

Polizei musste vier Schreckschüsse abfeuern

Der Fahrzeug-Lenker hat jedoch das Polizeiauto gerammt, ist über eine steile Böschung von der Fahrbahn abgekommen und zu Fuß geflüchtet. Die Polizisten haben insgesamt vier Schreckschüsse abgegeben und den Mann festgenommen. Zusammengepfercht in dem weißen Kastenwagen haben sich 18 Menschen aus der Türkei befunden, darunter auch Kleinkinder.

Angeklagter: „Es war dumm, was ich gemacht habe“

Die drei Angeklagten sollen die Flüchtlinge dazu genötigt haben, ruhig zu sein, und gesagt haben, sie seien bewaffnet. Noch bei der Polizei sagte der ältere der Angeklagten, dass er nur mitgefahren sei und von nichts wisse. Beim Prozess bekannten sich allerdings dann alle, die beiden Afghanen, 22 und 37 Jahre alt und der 23-jährige Syrer für schuldig.

Sie wurden getrennt voneinander einvernommen, einer gab an, über einen Social Media Kanal auf die Schlepperfahrten aufmerksam geworden zu sein. „Es war dumm, was ich gemacht habe“, meinte einer der Angeklagten.

Urteile nicht rechtskräftig

Die Verhandlung endete am Dienstag mit drei Schuldsprüchen: Der jüngere Afghane und der Syrer bekamen je 34 Monate, davon zehn unbedingt, der 37-jährige Afghane, der als einer der Hintermänner gilt, bekam 36 Monate, 12 davon unbedingt. Letzter nahm die Strafe an, und verzichtet auf weitere Rechtsmittel. Weil die Staatsanwaltschaft keine Erklärung abgab, sind alle Urteile noch nicht rechtskräftig.