Schon jetzt machen 300 Asylwerberinnen und Asylwerber in Oberösterreich Freiwilligenarbeit. Es sind 300 von insgesamt rund 1.300, die dafür in Frage kämen. Auf Bitten der Länder hat das Innenministerium jetzt die Tätigkeitsfelder erweitert: Künftig sollen sie auch Gemeinden und soziale und karitative Organisationen unterstützen dürfen.
Hattmannsdorfer wünscht sich Verpflichtung
Konkret etwa Seniorenheime, Bibliotheken, Sportstätten oder Friedhöfe. Aber auch Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten stehen jetzt auf der Liste, mit der Soziallandesrat Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) zufrieden ist. Er will zu den Arbeiten jetzt auch verpflichten – Hattmannsdorfer wünscht sich eine Pflicht zur gemeinnützigen Arbeit für Asylwerber mit Jahreswechsel.
Innenministerium erwähnt keine Verpflichtung
In einer Stellungnahme des Innenministeriums, das der Nachrichtenagentur APA vorliegt, wird eine Verpflichtung allerdings nicht erwähnt. Generell war bisher ein entsprechender Einsatz nur möglich, wenn er sich im direkten Einflussbereich von Ländern und Gemeinden abspielte. Bei den Einsatzmöglichkeiten handelt es sich um gemeinnützige Tätigkeiten, etwa Rasenpflege – so das Innenministerium am Donnerstag. Als Beispiele nennt das Innenministerium nun auch Tätigkeiten in Seniorenheimen sowie in der Bibliotheks-, Sportstätten- oder Friedhofsverwaltung. Ebenfalls angeführt werden Obdachloseneinrichtungen und Behindertenwerkstätten.