Bildung

IT:U Linz: Studiengebühren nur für Langzeitstudierende

Die neue Technische Universität in Linz – bzw. laut Gesetz das IDSA (Institute of Digital Sciences Austria) oder die IT:U (Interdisciplinary Transformation University Austria) – soll wie die anderen öffentlichen Universitäten nur von Langzeitstudierenden Studiengebühren einheben dürfen. Das sieht der im Ministerrat beschlossene Gesetzesentwurf vor.

Wer die vorgesehene Studienzeit um mehr als ein Jahr überschreitet, soll 600 Euro pro Semester bezahlen. An den öffentlichen Unis müssen Studierende bei Überschreiten der Toleranzzeit von einem Jahr Studienbeiträge von 363,36 Euro pro Semester bezahlen. Die an der IT:U vorgesehenen 600 Euro entsprechen nun laut den Erläuterungen zum Entwurf, über den auch die „Oberösterreichischen Nachrichten“ und die „Kronen Zeitung“ berichtet haben, annähernd diesem Wert zuzüglich der Wertanpassung seit 2002.

Im ursprünglichen Entwurf war die Regelung noch deutlich umfassender. Darin hieß es, die IT:U sei berechtigt, Studienbeiträge zu verlangen, solange diese „sozial verträglich gestaltet“ seien. In den Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf war das von mehreren Seiten kritisiert worden. Die Universitätenkonferenz (uniko) etwa nannte es „klar verfassungswidrig“, dass die IT:U autonom Studiengebühren einheben können sollte, während es den übrigen Unis nicht möglich ist. Die Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) wiederum warnte davor, dass durch generelle Studiengebühren die soziale Selektion im Hochschulsektor weiter verschärft würde.

81 Stellungnahmen

Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf gab es nach Sichtung der 81 Stellungnahmen durch das Ministerium auch bei den Führungsgremien. An der IT:U soll es weiterhin Kuratorium (Board of Trustees), Präsident (President) und Universitätsversammlung (University Assembly) anstelle von Unirat, Rektor und Senat geben. Im Detail wurde allerdings nachgeschärft: In der Universitätsversammlung bekommen die Studierenden nun fünf (statt vier) der 21 Sitze, diese darf nun auch Stellung nehmen zur von der Präsidentin – aktuell ist das Gründungspräsidentin Stefanie Lindstaedt – vorgeschlagenen Satzung. Im Kuratorium – das Ministerium sieht darin laut Erläuterungen eine Zusammenführung von Unirat und Senat – sind nunmehr neun statt bisher sieben Mitglieder vorgesehen, mindestens fünf davon müssen aus Wissenschaft oder Kunst kommen. Drei Mitglieder werden vom Uni-Personal entsendet, eines von den Studierenden. Nachgeschärft wurde auch bei den zuvor kritisierten Bestimmungen über Geschlechtergleichstellung, Frauenförderung und Nichtdiskriminierung.

IT:U ist Mischform

Die IT:U ist von ihrer Konstruktion her eine Mischform. Das Gesetz orientiert sich zwar an jenem für die öffentlichen Unis, in zentralen Punkten weicht es laut Entwurf allerdings ab. So soll etwa die Beziehung zwischen Uni und Studierenden privatrechtlicher Natur sein und für das Uni-Personal nicht der Uni-Kollektivvertrag (mitsamt seiner umstrittenen Kettenvertragsregel), sondern das Angestelltengesetz gültig sein.

„Als Universität bezeichnetes Unternehmen“

Die Uni, die sich aktuell in der Gründungsphase befindet, steht von Beginn an in der Kritik. Die uniko sprach von einem als „Universität“ bezeichneten Unternehmen, das aus staatlichen Mitteln finanziert und mit dem Recht zur Verleihung staatlich anerkannter akademischer Grade ausgestattet werden soll. Bemängelt wurde auch die zweigliedrige Leitungsstruktur (Kuratorium-Präsident statt Rektor-Senat-Unirat), bedeutet diese doch aus Sicht der anderen Unis „de facto einer Abschaffung der Idee des Senates“. In den Erläuterungen begründet das Ministerium diese Sonderform mit einer „schlanken, flexiblen Governance“, die gerade durch das rasante Tempo beim digitalen Wandel notwendig sei.