Der Magistrat habe sich mit den Lebensumständen des 54-Jährigen nicht ausreichend auseinandergesetzt. Die 100 Euro Sozialhilfe seien ihm zu Unrecht gekürzt worden. Das Landesverwaltungsgericht hat den Bescheid aufgehoben und bestätigt einen entsprechenden OÖN-Bericht. Jene Sozialorganisationen, die seit Monaten Kritik am Vorgehen des Magistrats üben, sehen sich dadurch bestätigt.
Wesentliche Forderung noch offen
Zwar habe es zuletzt Verbesserungen gegeben, so Michaela Haunold von der Caritas, eine wesentliche Forderung sei aber noch offen. Die Möglichkeit für Klientinnen und Klienten, direkt bei ihren Sachbearbeitenden einen Termin zu bekommen. „In der Sozialhilfe ist es wichtig, dass die Antragstellenden ein Gehör bekommen. Sie müssen sich zu den Forderungen der Sozialhilfe äußern können und sie müssen die Möglichkeit haben, ihren Standpunkt einzubringen“, so Michaela Haunold.
Magistrat weist Vorwürfe von sich
Seit Jänner sei sichergestellt, dass ein Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbart werden könne, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme des Magistrat auf Anfrage des ORF. Schon immer habe es zudem die Möglichkeit gegeben, in die Erstanlaufstelle zu gehen – auch ohne Termin. Das Landesverwaltungsgericht beziehe sich auf Entscheidungen aus Vergangenheit, die so nicht mehr stattfinden würden.