ABD0011_20230831 – LINZ – …STERREICH: Mordversuchs-Prozess gegen einen 36-JŠhrigen, der dreimal einen 50-JŠhrigen umgefahren haben soll, am Donnerstag, 31. August 2023, am Landesgericht in Linz. – FOTO: APA/KERSTIN SCHELLER
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Mann dreimal umgefahren: Urteil bleibt

Das Oberlandesgericht Linz (OLG) hat am Dienstag die Freiheitsstrafe von 12,5 Jahren Haft wegen Mordversuchs für einen Mann, der im Februar 2023 in Schwertberg (Bezirk Perg) gezielt mit einem Auto einen 50-Jährigen dreimal angefahren und schwer verletzt hat, bestätigt.

Der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft hatten zuvor gegen das zu hohe bzw. zu geringe Strafausmaß berufen. Er könne sich nicht erklären, wie es so weit kommen konnte, meinte der Angeklagte neuerlich am OLG. Laut der Verteidigerin sei die Strafe zu hoch ausgefallen und ihr Mandant bedauere den Vorfall zutiefst.

„Strafe nicht reduzierbar“

Die Oberstaatsanwältin trat der Strafberufung des Angeklagten entgegen und verwies auf dessen neun einschlägigen Vorstrafen. Sein Alkoholkonsum führe „zum Exzess“, wollte sie ein Heraufsetzen der Freiheitsstrafe. „Alles in allem ist die Strafe in keinem Fall reduzierbar“, entschied das OLG. Das Erstgericht habe die „Strafzumessungsgründe richtig erkannt“ und sei ohnehin im Ausmaß von 12,5 Jahren nur zweieinhalb Jahre über das untere Limit gegangen.

Fuhr mehrmals Opfer nieder

Nach dem Konsum von mehreren alkoholischen Getränken war der Angeklagte am 9. Februar am Abend in ein Lokal in Schwertberg zum Karten spielen gefahren. Ein Freund habe sich eingemischt und darüber gerieten die beiden alkoholisierten Männer aneinander, worauf der Wirt die beiden nacheinander vor die Tür setzte. Daraufhin stieg der Täter in seinen zwei Tonnen schweren Wagen, wartete, bis der 50-jährige Kumpel die Straße betrat, stieg aufs Gas und touchierte den Fußgänger.

Anschließend setzte er das Auto zurück und nahm einen zweiten Anlauf. Mit mindestens 35 km/h erwischte er diesmal den Mann, der zu Boden ging. Der damals 36-Jährige ließ nicht locker und fuhr noch schneller auf das Opfer zu, das sich hinter einer Mülltonne in Sicherheit zu bringen versuchte. Der 50-Jährige sei durch den Aufprall gut zehn Meter „wie eine Puppe“ durch die Luft an ein Garagentor geschleudert worden, hatte eine Augenzeugin zu Protokoll gegeben. Es sei nur „dem Zufall zu verdanken, dass es beim Mordversuch geblieben ist“, meinte die Staatsanwältin in der Geschworenenverhandlung am Landesgericht Linz.

"Könne sich nicht mehr an Hergang erinnern

Zum Tatzeitpunkt hatte der Verdächtige 1,6 Promille. Er selbst könne sich nicht mehr an den Tathergang erinnern, er habe nur Bilder im Kopf, meinte er. Er könne sich die Erinnerungslücken sowie den Vorfall nur mit einer möglichen Wechselwirkung vom konsumierten Alkohol mit eingenommenen Beruhigungstabletten erklären. Das psychiatrische Gutachten bescheinigte ihm jedoch Zurechnungsfähigkeit