Chronik

Geldstrafen nach Eulenabschuss rechtskräftig

Tausende Euro Strafe müssen nun jene drei Jäger bezahlen, die im März im Bezirk Grieskirchen eine Eulenfamilie aus ihrem Nest geschossen hatten. Die drei Männer, ein Vater und seine Söhne, hatten gegen das Urteil berufen, es wurde vom Berufungsgericht aber bestätigt.

Passiert war das Tierdrama im März in der Gemeinde Pram (Bezirk Grieskirchen): Ein Zeuge hatte beobachtet, wie die drei Männer vor einem Baum standen und in die Krone schossen. Als sie den Augenzeugen bemerkten ergriffen sie die Flucht.

Nest mit Muttertier und Küken aus Baum geschossen

Der Zeuge machte Fotos, fand mehrere tote Tiere – eine Eulenmutter und ihre Küken – zerschossen auf dem Boden und erstattete Anzeige. Die drei Männer wurden ausgeforscht, angeklagt und im Sommer verurteilt, gingen jedoch in Berufung.

Rechtskräftige Verurteilung

Das Berufungsgericht hat das Urteil der Erstinstanz nun, laut einem Bericht der Kronenzeitung, bestätigt. Die drei Jäger müssen Strafen zwischen 1.200 und 8.000 Euro bezahlen. Damit ist das Urteil der Erstinstanz nun rechtskräftig.