Alle drei Männer bekannten sich am Mittwoch in der Verhandlung am Landesgericht Wels nicht schuldig. Sie gaben an, dass sie auf Krähen in der Luft geschossen und dabei ein Tier getroffen hätten. Ein Spazierhänger blieb aber bei seiner ursprünglichen Aussage, dass er gesehen habe, wie die Angeklagten in den Baum mit der Eulenfamilie geschossen hatte. Der Staatsanwalt war sicher, dass sie drei Männer absichtlich auf die geschützten Tiere geschossen hatten.
Bis zu 8.000 Euro Geldstrafe
Der Vater und einer der Söhne wurden zu Geldstrafen von jeweils 1.200 Euro verurteilt, der ältere Sohn zu 8.000 Euro, weil er ein höheres Einkommen habe. Erschwerend sei bei ihm hinzugekommen, dass er Jagdschutzorgan ist. Die Waffen der drei Verurteilten wurden vom Gericht konfisziert und über die drei Jäger wurde ein Waffenverbot verhängt. Wie lange diese Maßnahmen gültig sein werden, hängt von der Rechtsgültigkeit des Urteils und den darauf folgenden Entscheidungen der Bezirksverwaltungsbehörde ab.
Vorwurf: Eulen aus Baum geschossen
Die Schüsse fielen im April auf einer Wiese in Pram. Ein 67-jähriger Jäger aus dem Ort und seine zwei erwachsenen Söhne schossen laut Anklage mehrmals auf eine Eulenmutter und ihre vier Jungen, deren Nest hoch in einem Baum war. Alle fünf geschützten Vögel überlebten diese Attacke nicht. Den drei Männern war offenbar nicht bewusst, dass sie dabei von einem Spaziergänger beobachtet wurden. Als die drei Männer den Zeugen bemerkten, sollen sie die Flucht ergriffen haben.
Der Spaziergänger fand ein offenbar von den Schüssen zerstörte Eulennest und die toten Tiere und erstattete Anzeige. Über die drei Männer wurde ein Waffenverbot verhängt.
Pfotenhilfe fordert abschreckende Strafe
Pfotenhilfe-Chefin Johanna Stadler sprach im Vorfeld der Verhandlung von einem „Eulenmörderprozess“ und forderte abschreckende Strafen für die drei Angeklagten.