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Chronik

Erneut Stallpflicht wegen Vogelgrippe

In acht Gemeinden und in der Stadt Steyr gilt ab Dienstag wieder die Stallpflicht für alle Betriebe, die Geflügel halten. Das gesamte restliche Bundesland Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko. In diesen Gebieten gilt keine Stallhaltungspflicht.

In Niederösterreich, unter anderem auch im Tierpark Haag, sind tote Wildvögel gefunden worden, bei denen nun nachgewiesen wurde, dass sie an der Vogelgrippe verendet sind. Die Folge ist, dass auch viele Geflügelbetriebe in Oberösterreich wieder Einschränkungen hinnehmen müssen. Wo die sogenannte Stallhaltungspflicht gilt, wird vom Gesundheitsministerium festgelegt.

Acht Gemeinden betroffen

Betroffen sind die Gemeinden Baumgartenberg, Mauthausen, Mitterkirchen, Naarn und Saxen im Bezirk Perg, Dietach im Bezirk Steyr-Land sowie Enns und Kronstorf im Bezirk Linz-Land und die Stadt Steyr. Für Betriebe oder Private mit weniger als 50 Stück Geflügel gibt es eine Ausnahme von der Stallhaltepflicht, wenn spezielle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Der Rest von Oberösterreich gilt als Gebiet mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko, es besteht aber keine Stallhaltungspflicht.